Opferentschädigungsrente / Beschädigtenrente für Opfer wegen belastendem Strafverfahren

Am 07.12.2017 hat ein Gericht in Deutschland das erste Mal eine Opferentschädigungsrente für Opfer wegen belastendem Strafverfahren bzw. wegen Verschlimmerung des Traumas durch das belastende Strafverfahren einen Anspruch auf Opferentschädigungsrente / Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zugesprochen. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7.12.2017, Aktenzeichen L 6 VG 6/17

Entschädigung und soziale Hilfen bei Gewalttaten

Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) können Opfer von Gewalttaten auf Antrag eine staatliche Versorgung entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. 1. Voraussetzung Voraussetzung eines Versorgungsanspruchs nach dem OEG ist das Vorliegen einer gesundheitlichen Schädigung durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff  (§ 1 I OEG). Demnach fallen beispielsweise nicht hierunter: verbale… Entschädigung und soziale Hilfen bei Gewalttaten weiterlesen

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