Opferentschädigungsrente / Beschädigtenrente für Opfer wegen belastendem Strafverfahren

Am 07.12.2017 hat ein Gericht in Deutschland das erste Mal eine Opferentschädigungsrente für Opfer wegen belastendem Strafverfahren bzw. wegen Verschlimmerung des Traumas durch das belastende Strafverfahren einen Anspruch auf Opferentschädigungsrente / Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zugesprochen. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7.12.2017, Aktenzeichen L 6 VG 6/17

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