Am 07.12.2017 hat ein Gericht in Deutschland das erste Mal eine Opferentschädigungsrente für Opfer wegen belastendem Strafverfahren bzw. wegen Verschlimmerung des Traumas durch das belastende Strafverfahren einen Anspruch auf Opferentschädigungsrente / Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zugesprochen. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7.12.2017, Aktenzeichen L 6 VG 6/17