Die Kanzlei ist auf das Unterhaltsrecht sowie das internationale Scheidungsrecht spezialisiert.
Im übrigen bietet die Kanzlei Ihnen, unter anderem, rechtliche Unterstützung in den folgenden familienrechtlichen Bereichen an.
- Scheidung
Auflösung der Ehe.
Ausreichend ist es, wenn in dem Scheidungsverfahren ein Rechtsanwalt tätig ist. Voraussetzung ist dann aber, dass der Antragsgegner keine eigenen Anträge stellt und der Scheidung zustimmt. - Unterhalt
Ein monatlicher Betrag, der dem Ehegatten und/oder den Kindern zur angemessenen Lebenshaltung zur Verfügung gestellt werden muss. - Trennungsunterhalt
Eine monatliche Geldzahlung, die die Lebensführung, welche in der Ehe ausgeübt wurde, weiterhin ermöglichen soll. Sofern der eine Teil leistungsfähig und der andere Teil leistungsbedürftig ist. - Versorgungsausgleich
Die Aufteilung der Rentenanwartschaften, welche automatisch mit dem Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt wird. - Sorgerechtsangelegenheiten
Unstimmigkeiten bezüglich der persönlichen und finanziellen Versorgung der Kinder. - Umgangsrecht
Regelung des Kontakts zwischen den Eltern und dem Kind bzw. der Kinder. - Ehevertrag
Einvernehmliche Regelung über die persönlichen und finanzielllen Verhältnisse der Ehegatten unter einander. - Scheidungsfolgevereinbarungen
Vertrag der getrennt lebenden Ehegatten unter einander, in welchem sowohl die finanzielle Auseinandersetzung als auch ein möglicher Unterhalt sowie alle Angelegenheiten, die das Kind bzw. die Kinder betreffen, vereinbart werden können. - Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz
Eilantrag zum Schutz einer Frau vor wiederholter Bedrohung oder psychischer und physischer Gewalt, der sowohl ein Kontaktverbot als auch ein Rückkehrverbot in eine Wohnung beinhalten kann.
Unter Downloads finden Sie das Formular Scheidung, dass Sie gerne vorab ausgefüllt an chakroun@koelnkanzlei.com senden können.