Entschädigung und soziale Hilfen bei Gewalttaten

Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) können Opfer von Gewalttaten auf Antrag eine staatliche Versorgung entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. 1. Voraussetzung Voraussetzung eines Versorgungsanspruchs nach dem OEG ist das Vorliegen einer gesundheitlichen Schädigung durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff  (§ 1 I OEG). Demnach fallen beispielsweise nicht hierunter: verbale… Entschädigung und soziale Hilfen bei Gewalttaten weiterlesen

Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS) – Was ist das eigentlich?

Opfer sexueller Übergriffe scheuen häufig aus unterschiedlichsten Gründen den Weg zur Polizei, um die Tat zur Anzeige zu bringen. Daneben ist es für minderjährige Betroffene oft mit zu viele Scham behaftet, ihre Eltern deswegen anzusprechen. So müssten Sie sie aber eventuell vor Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe um die Krankenkassenkarte bitten. In vielen Fällen unterlassen es Betroffene… Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftat (ASS) – Was ist das eigentlich? weiterlesen

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