Entschädigung und soziale Hilfen bei Gewalttaten

Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) können Opfer von Gewalttaten auf Antrag eine staatliche Versorgung entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. 1. Voraussetzung Voraussetzung eines Versorgungsanspruchs nach dem OEG ist das Vorliegen einer gesundheitlichen Schädigung durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff  (§ 1 I OEG). Demnach fallen beispielsweise nicht hierunter: verbale… Entschädigung und soziale Hilfen bei Gewalttaten weiterlesen

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen