Seit dem 01.08.2013 besteht der gesetzliche Anspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe -) auf einen Kita-Platz: Ein einjähriges Kind hat, bis es drei Jahre alt wird, Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dieses „Revolutiönchen“, wie es häufig liebevoll genannt wird, ist mittlerweile… Schadensersatz und Verdienstausfall bei fehlendem Kita-Platz weiterlesen