Die Beendigung des Mandats – Kann ich als Mandant(in) vorzeitig das Mandat beenden?

Nachdem man einen Rechtsanwalt beauftragt hat, stellt sich teilweise die Frage nach der Beendigung des Mandats. Dieser Auftrag gegenüber dem Rechtsanwalt kann grundsätzlich jederzeit beendet bzw. gekündigt werden. In so gut wie jedem Verfahrens- oder Streitstand können Sie ohne weitere Begründung dem Rechtsanwalt das bereits erteilte Mandat entziehen.

Die Beendigung des Mandats: Wann ist ein Anwaltswechsel dringend zu empfehlen?

Klassische Konstellationen, in denen ein Anwaltswechsel dringend zu empfehlen ist:

  • Seit dem ersten Gespräch sind bereits Wochen vergangen und es ist immer noch nichts weiter passiert.
  • Sie haben schon oft in der Kanzlei um Mitteilung des Sachstandes gebeten, werden aber nie zu Ihrem Anwalt
    durchgestellt, sondern regelmäßig vertröstet.
  • Sämtliche Rückrufbitten werden ignoriert.
  • Die Abschriften, die Sie von Ihrem Anwalt bekommen, entsprechen inhaltlich nicht Ihrer Auffassung.
  • Vor Schritten, die weitere Kosten auslösen, werden Sie nicht um Ihre Meinung gebeten.
  • Sie können Ihrem Rechtsanwalt nicht mehr so richtig vertrauen.
  • Sie schämen sich, vor Ihrem Anwalt Inhalte zu besprechen.
  • Termine sind immer nur sehr spät und niemals kurzfristig möglich.

Tipps zur Vorgehensweise

Wie Sie am besten vorgehen:

  1. Sie suchen nach einem neuen Rechtsanwalt, der die Angelegenheit anstelle des bereits beauftragten Anwalts
    übernehmen kann und möchte. Dabei sollten auch die nun neu entstehenden Kosten geklärt und besprochen werden.
  2. Der neue Anwalt kann dann in Ihrem Namen gegenüber dem alten Anwalt das Mandat beenden (der alte Rechtsanwalt wird Ihnen anschließend die bereits entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Diese Rechnung sollten Sie zur Überprüfung Ihrem neuen Anwalt vorlegen bevor Sie zahlen)

Generell gilt: eine Beziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant sollte in erster Linie vertrauensvoll sein. Stimmt die „Chemie“ nicht (mehr), dann kann eine konstruktive gute Zusammenarbeit auch nur schwer oder gar nicht entstehen.

Sollten Sie mit dem beauftragten Rechtsanwalt nicht mehr zufrieden sein, so verzweifeln Sie nicht, sondern machen Sie sich bewusst, dass Sie nicht unbedingt an den bisherigen Anwalt gebunden sind. Eine Beendigung des Mandats ist in vielen Fällen möglich.

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