Wichtige Neuigkeiten für 2015!

Das Jahr hat gerade erst angefangen und schon gibt es zahlreiche wichtige Neuigkeiten für 2015, die es zu beachten gilt.

So gilt beispielsweise seit Anfang des Jahres ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR. Zudem haben die Krankenkassen den allgemeinen Beitragssatz gesenkt. All dies könnte Auswirkungen auf die Berechnung des Unterhaltes haben. Wichtig ist auch die Erhöhung des Regelsatzes für diejenigen Personen, welche Hartz IV beziehen. Schließlich möchten wir Sie auch über die neue Düsseldorfer Tabelle informieren. Dort stieg beispielsweise der Selbstbehalt von Unterhaltsverpflichteten an, wohingegen keine Anhebung des Kindesunterhaltes vollzogen wurde.

Die Neuigkeiten für 2015 im Überblick

Die wichtigsten Änderungen für Sie nun noch einmal in Kürze:

1. Der Regelsatz bei Hartz IV hat sich um 2,12 % von 391,00 EUR auf 399,00 EUR erhöht. Entsprechend steigen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft, von 353,00 EUR auf 360,00 EUR.

2. Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da: Die Kindesunterhaltsbeträge sind leider erneut nicht angehoben worden. Gleichzeitig haben sich die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen erhöht. Für kindesunterhaltspflichtige Erwerbstätige steigt demnach der Selbstbehalt von 1.000 EUR auf 1.080 EUR, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800 EUR auf 880 EUR. Unter Ehegatten steigt der Selbstbehalt von 1.100 EUR auf 1.200 EUR.

3. Seit dem 01. Januar 2015 gilt ein Mindestlohn von 8,50 EUR. Das dürfte sich bei der Berechnung des Nettolohnes, mithin bei der Ermittlung des Unterhalts, auswirken.

4. Die Krankenkassen haben ihren Grundbeitrag gesenkt. Seit 01.01.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz nun bei 14,6 Prozent. Die Arbeitgeber tragen hiervon die Hälfte, also 7,3 Prozent. Dies könnte ebenfalls Auswirkungen auf den Unterhalt haben, da sich so der Nettobetrag des Lohnes erhöhen könnte.

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