Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub: Wer muss sich nach wem richten?

Die Urlaubsplanung mit Kindern ist oft schwierig, wenn das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird, die Sorgeberechtigten jedoch getrennt leben. Oft möchten beide Elternteile jeweils mit dem Kind wegfahren und können sich bezüglich der Urlaubsplanung nicht einigen.

Das gemeinsame Sorgerecht – wer darf eigentlich entscheiden, wo und wie lange jeder Elternteil mit den Kindern wegfahren kann?

Das gemeinsame Sorgerecht von Eltern bedeutet, dass die Eltern gemeinsam die Entwicklung der Kinder betreuen sollen. Dabei haben beide ein Anrecht auf die Mitbestimmung über die Lebensgestaltung des Kindes. Ist keine Einigungsmöglichkeit in Sicht, weil z. B. sich keiner zu Kompromissen durchringen kann, werden dabei leider häufig die Folgen des elterlichen Streits auf die Beziehung zum Kind übertragen.

Zu der umfassenden wirksamen Entwicklung eines Kindes gehören sebstverständlich u.a. die Freizeitgestaltung und der Kontakt zu Bezugspersonen. Gemeinsame Erholungsurlaube wirken sich grundsätzlich positiv auf das Kindeswohl aus. Was jedoch, wenn einer der Elternteile ein Land, evtl. das Heimatland des anderen Elternteils mit dem Argument ablehnt, dass eine Reise dorthin zu gefährlich wäre?

Wenn der Urlaub in eine vermeintlich unsichere Region führen soll, etwa, weil die zu besuchende Verwandtschaft in einem sogenannten „Krisengebiet“ lebt, sorgt dies regelmäßig für enorme Konflikte zwischen getrennt lebenden Elternteilen, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben.

Alleinige Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens

Nach § 1687 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Andernfalls müssen die getrenntlebenden Eltern bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen.

Es ist also danach zu differenzieren, ob die geplante Urlaubsreise eine Angelegenheit des täglichen Lebens oder eine wichtige Entscheidung darstellt.

Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die zweite Kategorie. Es handelt sich also regelmäßig um keine Angelegenheit des täglichen Lebens. Der Grund dafür ist, dass Urlaubsreisen gegebenenfalls einen starken nachhaltigen Einfluss auf das Kind haben.
Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen. Dennoch wird eine Einzelfall-Prüfung nicht ohne Weiteres entbehrlich. Maßgeblich ist vor Allem die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit.

Klassenfahrten sind regelmäßig Angelegenheiten des täglichen Lebens, weshalb der betreuende Elternteil grundsätzlich alleine entscheiden kann. Selbiges gilt für Tagesausflüge.

Urlaub ohne Zustimmung

Ein Antreten des Urlaubes gegen den Willen des anderen Elternteils ohne Einholung anwaltlichen Rates oder Anrufung des Familiengerichts hingegen ist nicht zu empfehlen. Dies verstößt gegen die Rechtspositionen des anderen Sorgeberechtigten, weshalb dieser sich gerichtlich wehren und im äußersten Fall strafrechtliche Maßnahmen (etwa wegen Kindesentführung) einleiten kann.

Antrag an das Familiengericht

Zu beachten ist, dass die Sorgeberechtigten alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Wird die Zustimmung zu einer Urlaubsreise von einem Sorgeberechtigten grundlos oder aus Schikane verweigert, handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformem Verhalten verurteilen.

Anhand des Kindeswohls entscheidet das Familiengericht, ob das Kind mit einem der Elternteile alleine in den geplanten Urlaub fahren kann. Entscheidend ist, ob dies dem Kindeswohl entspricht.

Dabei sind vielerlei Kriterien von Belang. Die Reise in ein Land, dessen Kultur sich gänzlich unterscheidet, ist dann evtl. abzulehnen, wenn die Familie in keinster Weise mit dieser Kultur vertraut ist. Andererseits kann die Reise auch genehmigt werden, wenn es als wichtig für die Entwicklung des Kindes erachtet wird, dass es den Kulturkreis seiner Verwandtschaft kennenlernt. Es kann jedoch auch Gründe geben, die gegen die Durchführung der Reise sprechen. So könnte der Reiseantritt versagt werden, wenn die Überfahrt zu strapaziös im Hinblick auf das Alter des Kindes ist.

Für eine genaue Einschätzung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mich unverbindlich an.

29 Kommentare

  1. Hallo,

    Bei uns gibt es eine Probleme. Der Kindesvater ignoriert mich in Frage über eine Zustimmung für unsere Reise nach Griechenland.
    Ich war im Jugendamt, aber leider keine Hilfe bekommen. Wir haben gemeinsam Sorgerecht.

  2. Schönen guten Tag.

    Ich würde gerne im Februar über den Geburtstag meiner Tochter die dann 5 Jahre wird nach Schweden für eine Woche mit meinem neuen Partner (seit 3jahren). Die kleine freut sich schon, weil da Freunde mit Tochter wohnen.

    Bräuchte ich dementsprechend eine Einwilligung vom Kindesvater?

    Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung.

    Lg

  3. Guten Morgen,

    mein Ex Partner und ich haben eine 1,5 Junge Tochter zusammen.
    Unsere Tochter hat noch nie bei Ihm übernachtet und es wird vom Gericht und auch von mir langsam die kleine vorbereitet bei Ihm auch mal übernacht bleiben zu können.
    Für später soll einen 14 Tägigen Rythmus erfolgen.

    Jetzt ist es so, er möchte die kleine mit in den Urlaub 6 Tage Richtung Frankreich (10-12std Autofahrt) mitnehmen.
    Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden. Er will mir kein Urlaubsziel nennen und mir auch nicht konkret mitteilen wann er sie wieder nach Hause bringt.

    Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht, aber sie lebt ausschließlich nur bei mir u wir haben zu keinem Zeitpunkt zusammen gelebt.
    Die kleine ist 20 Monate alt.

    Darf er ohne meine Einverständnis die kleine einfach mitnehmen?

  4. Hallo,

    mein Ex-Partner und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere 5-Jährige Tochter. Mein (nun) Ehemann hat seinen derzeitigen Lebensmittelpunkt aber in Katar. Ich möchte nun zwei Dinge, zum Einen möchte ich mit ihr für 10 Tage nach Doha reisen und zum Anderen plane ich vor der Einschulung noch eine drei monatige Elternzeit, die ich gerne zumindest teilweise ebenfalls in Doha verbringen möchte. Aktuell haben wir keinen schriftlich geregelten Umgang, meist ist aber die 14-Tage-Regel im Einsatz. Mein Ex-Partner hat unsere Tochter alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag.

    Nun zu meiner Frage: Muss ich ihn für den 10-tägigen Urlaub in Doha um Erlaubnis fragen oder benötige ich eine Einverständniserklärung (dann ja am besten schriftlich)?
    Die geplante Elternzeit dort wäre sicherlich nur basierend auf seinem guten Willen, oder?

    Ach noch etwas: In Doha würden wir in einer gepflegten Villa mit Garten nicht weit vom Meer wohnen. Was sicherlich auch für unsere Tochter ein toller Ort wäre.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  5. Hallo,

    mein Ex-Partner und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere 5-Jährige Tochter. Mein (nun) Ehemann hat seinen derzeitigen Lebensmittelpunkt aber in Katar. Ich möchte nun zwei Dinge, zum Einen möchte ich mit ihr für 10 Tage nach Doha reisen und zum Anderen plane ich vor der Einschulung noch eine drei monatige Elternzeit, die ich gerne zumindest teilweise ebenfalls in Doha verbringen möchte. Aktuell haben wir keinen schriftlich geregelten Umgang, meist ist aber die 14-Tage-Regel im Einsatz. Mein Ex-Partner hat unsere Tochter alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag.

    Nun zu meiner Frage: Muss ich ihn für den 10-tägigen Urlaub in Doha um Erlaubnis fragen oder benötige ich eine Einverständniserklärung (dann ja am besten schriftlich)?
    Die geplante Elternzeit dort wäre sicherlich nur basierend auf seinem guten Willen, oder?

    Ach noch etwas: In Doha würden wir in einer gepflegten Villa mit Garten nicht weit vom Meer wohnen. Was sicherlich auch für unsere Tochter ein toller Ort wäre.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  6. Hallo, wie verhält es sich bei gemeinsamen Sorgerecht, wenn das Wechselmodell gelebt wird. 7 Tage Mama 7 Tage Papa. Ich möchte mit meinem Kind gern eine 2 wöchige Flugreise buchen wahrscheinlich nach Kroatien. Der Vater stimmt jedoch einem Urlaub nicht zu, dies würde ich ggf sollte sich dies nicht ändern auch über das Familiengericht bewirken. Jedoch interessiert mich ob die 2 Wochen überhaupt möglich wären trotz Wechselmodell

  7. Hallo,
    ich möchte mit meinem Sohn (5) für 4 Wochen nach Australien und eine Rundreise (in Hotels) durch den Süden machen. Fliegen würden wir mit Business Class. Der Vater verweigert seine Zustimmung. Wir sind (noch) nicht getrennt lebend und haben das gemeinsame Sorgerecht. Verheiratet sind wir nicht. Er stellt sich auf stur und meint, das Kind sei zu jung und die Reise zu weit. Ich bin sehr reiseerfahren und wir sind mit dem Kind auch schon oft verreist (zuletzt Costa Rica). Wie sieht die Rechtslage aus? Was kann ich tun, um zu erreichen, dass ich mit meinem Kind fahren kann?
    Vielen Dank!!!

  8. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Kommentar vom 27.05.2018.

    Grundsätzlich müssen Eltern, denen das Sorgerecht gemeinsam zusteht, auch gemeinsam über die Urlaubsregelung und die Urlaubsziele entscheiden. Findet sich kein KOnsens, so wird zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und denen, die darüber hinaus gehen, unterschieden. Erstere kann der Elternteil alleine antscheiden, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Letztere sind immer gemeinsam zu entscheiden. Im Klartext: möchte der Vater hier Urlaub in Afrika machen, der wegen der Dauer oder des Reisezieles o.ä. als nicht mehr gewöhnlich einzustufen ist, dann müssen Sie nicht nur informiert werden, sondern zustimmen. Andernfalls riskiert der Vater, dass er sich einer Kindesentführung schuldig macht.
    Mit Afrika kann es so oder so liegen. Das lässt sich nicht generell beantworten. Jedenfalls ist alleine die Haut- oder Augenfarbe nicht ausschlaggebend, wenn der Sonnenschutz gewährleistet ist. Am Ende wird auch Ihr Sohn sagen können, ob er auf so ein Abenteuer Lust hat oder nicht.
    Ich würde das Jugendamt um Unterstützung bitten, dass gemeinsam dort Gespräche über den Urlaub stattfinden können. Falls keine Einigung möglich ist, wäre dann der nächste Schritt derjenige zum Anwalt bzw. dann zu Gericht. Aber gubndsätzlich muss derjenige Elternteil, der den Urlaub machen will, den Antrag bei Gericht stellen.

    Ihre Natalia Chakroun

  9. Sehr geehrter Herr H.,

    vielen Dank für Ihren Kommentar.

    Grundsätzlich müssen Eltern, denen das Sorgerecht gemeinsam zusteht, auch gemeinsam über die Urlaubsregelung und die Urlaubsziele entscheiden. Findet sich kein KOnsens, so wird zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und denen, die darüber hinaus gehen, unterschieden. Erstere kann der Elternteil alleine antscheiden, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Letztere sind immer gemeinsam zu entscheiden. Im Klartext: möchte die Mutter hier Urlaub machen, der wegen der Dauer oder des Reisezieles o.ä. als nicht mehr gewöhnlich einzustufen ist, dann müssen Sie seitens der Mutter nicht nur informiert werden, sondern zustimmen. Andernfalls riskiert die Mutter, dass sie sich einer Kindesentführung schuldig macht.
    Mit Asien während der Monsunzeit kann es so oder so liegen. Das lässt sich nicht generell beantworten.
    Ich würde das Jugendamt um Unterstützung bitten, dass gemeinsam dort Gespräche über den Urlaub stattfinden können. Falls keine Einigung möglich ist, wäre dann der nächste Schritt derjenige zum Anwalt bzw. dann zu Gericht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  10. Guten Tag!
    Ich habe einen 5-jährigen Sohn und bin im Besitz des gemeinsamen Sorgerechts. Entgegen der Elternvereinbarung beim Jugendamt geht die Mutter jetzt her und verdoppelt den Urlaub ohne Rücksprache. Im Oktober will sie jetzt mit dem Kleinen nach Asien wo auch ihr Bruder lebt. Grundsätzlich finde ich das ja gut das familiäre Kontakte gepflegt werden dennoch habe ich Bedenken beim gesundheitlichen Aspekt. Mein Sohn ist Asthmatiker und nimmt gerne jeden Atemwegsinfekt mit. Im Oktober ist bei der Zieldestination Monsunzeit und die Stadt hüllt sich gerne im Smog. Ich habe der Mutter gegenüber mein Veto gegeben glaube aber das sie trotzdem mit ihm Fliegen wird. Ich bin halt entschlossen dagegen an zu gehen da ich denke das ein Kind dieses Alters und mit den gesundheitlichen Beschwerden nicht jedes Jahr eine solche Reise tätigen muss. Letztes Jahr habe ich ausnahmsweise der Reise zugestimmt weil der Bruder Papa geworden ist aber habe damals schon klar gemacht das es eine Ausnahme ist. Ich denke wenn der familiäre Kontakt beiden wichtig ist kann man sich ja auch im jährlichen Wechsel besuchen!? Wie sollte ich am Besten verfahren und wie sind die Aussichten auf Erfolg???

    Vielen Dank für ihren Einsatz

  11. hallo!
    ich bin geschieden, beide habem das Sorgerecht. ex mann wohnt am amderen ende deutschlands und kommt unseren 10 jährigen jungen sehr unregelmäßig etwa 3x im jahr besuchen. er unternimmt in diesen etwa 3 tagen kaum etwas mit ihm. auch fordert er telefonate aber der junge hat nicht wirklich bezug zum vater, da sie beide zu unterdchiedliche interessen haben.derr vater geht nicht wirklich auf den kleinen ein. nun will er mit ihm nach afrika zu seiner familie. unser sohn hat kein interesse an dem land. er ist sehr sensibel und ein mamakind.ich möchte aus diversen gründen NOCH nicht dass er dort hin fliegt. er hat seine haupzbezugsperson nicht, ist weit weg von zu hausehat mit dem land nichts am hut…kann die hitze nicht gut vertragen und hat eine sonnenallergie. auch wird er es nicht ertragen wollen, dass ihn jeder anfasst weil er hellere haut und grüne augen hat. mag nicht im mittelpunkt srin und wie ich ihn kenne,wird er abends heimlich weinen und mit der ganzen situation überfallen. ganz zu schweigen vom essen welches er nicht kennt. ich sagte zu meinem.ex mann, dass er warten soll, bis der kleine 15 ist und afrika einschätzen kann.
    nun habe ich sorge, dass er es einfsch macht….womöglich noch meine Unterschrift für einen kinderausweis fälscht
    er erzählt dem kleinen bald hast du ferien aber mama erlaubt es ja nicht. derj unge sagte er möchte es selbst nicht wegen der hitze und seiner sonnenallergie. dann sagt der vater was sollen die anderen denken wenn du noch nie im land deines baters warst? er verducht ihn zu überreden…

  12. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Bei der Planung des Urlaubes hat kein Elternteil ein „Vorrecht“, da es dabei ausschließlich um das Wohl des Kindes geht. Die Argumentation muss also immer über das Kindeswohl laufen. Wenn Sie keine gemeinsame Lösung finden, dann gehen Sie am Besten direkt zum Jugendamt und bitten dort um Vermittlung und Unterstützung. Andernfalls bleibt als letzte Möglichkeit nur der Gang zum Familiengericht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  13. Schönen Guten Tag
    ich bin allein erziehende Mutter eines Erstklässlers. Gemeinsame Sorgerecht besteht. Regelmäßiger Umgang ist ebenfalls geregelt.Nun zum Sachverhalt:
    Ich habe im März telefonisch mit dem Kindesvater den Sommer Urlaub abgesprochen. Mittlerweile leugnet er das Telefonat und unterstellt, dass seine Urlaubsplanung mir angeblich schon seit Ende des letzten Jahres vorliegt. Tatsächlich hat er seine Urlaubsliste jedoch im April einfach in den Schultornister des Sohnes reingelegt, welche ich dann per Zufall gefunden habe.
    Im März hatte ich aufgrund des Telefonats meinen 2-Wochen-Sommer-Urlaub beantragt und genehmigt bekommen – da in den ersten drei Wochen eine Sommerferienbetreuung stattfindet -ich bin auf diese Betreuungsmöglichkeit angewiesen. Jetzt leugnet der KV das Telefonat und besteht selbst auf seinen Urlaub in den ersten 3 sommerferienwochen mit unserem Sohn. Habe ich als alleinerziehende Mutter, die auf die Betreuung angewiesen ist, ein Vorrecht bei der Urlaubsplanung ?

  14. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ich bitte Sie, auch in Ihrem Interesse, familienrechtliche Fragen ausschließlich in einem offiziellen persönlichen Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung über meine Kanzlei zu stellen.
    Unter 022144903969 können Sie das Büro täglich ab 9.00 Uhr erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  15. Guten Tag,

    Ich habe 3 Kinder davon die ersten beiden vom anderen Vater der Sorgerecht hat. Wir wollen in den Libanon da mein Mann gebürtiger Libanese ist um Urlaub zu machen jedoch verweigert der leibliche Vater meine ersten beiden Töchter (9+11) den Urlaub. Wie hoch ist die chance das ich doch Urlaub machen kann mit all meinen Kindern wenn ich einen Antrag bei Gericht Stelle?

    Vielen Dank

  16. Sehr geehrte Frau S.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wenn es keine besondere Ferienregelung gibt, werden alle Ferien grundsätzlich hälftig geteilt. Er muss also Ihre Tochter nach drei Wochen zurück bringen. Stellen Sie dies ihm gegenüber klar. Informieren Sie auch das Jugendamt, damit sein Vertrauensbruch aktenkundig ist. Drohen Sie ihm an, dass Sie zum Gericht gehen und dort einen Eilbeschluss gegen ihn erwirken, wenn er nicht bis Mittwoch zurück sein wird. Bei weiteren Schritten jedoch ist eine persönliche Beratung unumgänglich, so dass wir dann einen Termin vereinbaren müssten.

    Viel Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  17. Hallo.

    Ich habe eine Frage. Der Kindsvater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Wobei sie bei mir lebt und lediglich alle zwei Wochen das Wochenende bei ihrem Vater verbringt. Abgemacht war, dass er sie mit nach Italien in den Urlaub nimmt, für 3 Wochen. 5 1/2 Wochen sind bereits vergangen und noch immer sind sie nicht zurück. Er übt dort erheblichen Druck auf meine 6 jährige Tochter aus, dass sie nicht mehr zu mir nach Hause darf und bei ihm bleiben muss. Er nennt mir keinen Termin, wann ich sie abholen kann und verweigert jeglichen Kontakt. Er will sie mir einfach nicht zurück geben!! Welchen Schritt kann ich denn jetzt gehen, damit sie so schnell wie möglich wieder bei mir ist? Sie weint bei jedem Telefonat, das über ihre Tante geht, so sehr und sie möchte unbedingt nach Hause, zu mir. Was kann ich machen?

  18. Meine Tochter 13 lebt bei ihrem Vater, der mit ihr ab Montag 3 Wochen nach Amrum in Urlaub fahren wird. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Heute erfuhr ich von meiner Tochter, dass die Schwester seiner neuen Frau in Polen verstorben ist und sie den Urlaub unterbrechen werden um nach Polen zur Beerdigung zu fliegen. Darf er das ohne mich zu fragen oder mich zumindest davon in Kenntnis zu setzen?

  19. Guten Tag,

    wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann kann auch von beiden im Konsens entschieden werden, wie lange es wohin in den Urlaub geht. Hier scheint aber im Vordergrund zu stehen, dass Umgang bisher immer ohne Übernachtung stattgefunden hat. Weigert sich die Mutter weiterhin, Übernachtungen zuzulassen, muss dies erst über das Jugendamt und dann über einen gerichtlichen Antrag an das Familienegricht geklärt werden. Dass der Sohn erst 1 Jahr alt ist, steht für sich genommen jedenfalls nicht einem Umgang mit Übernachtung entgegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  20. Hallo,
    mein Partner hat das Umgangs- und gemeinsame Sorgerecht für seinen 1-jährigen Sohn. Nächste Woche wollten wir gemeinsam mit ihm und meinem 7-jährigen Sohn zwei Nächte in den Urlaub fahren, eine Stunde Fahrtzeit entfernt. Der Umgang besteht nächste Woche täglich, da die Kita geschlossen ist und die Mutter des Kindes Vollzeit arbeiten muss. Jedoch weigert sie sich leider, den Kleinen für zwei Nächte mit uns wegfahren zu lassen. Weder am Stück, noch mit Unterbrechung. Sie verlangt, dass wir ihn täglich um 7 Uhr bei ihr abholen und um 18:00 Uhr wieder bringen. Darf sie sich dem einfach in den Weg stellen, obwohl das gemeinsame Sorgerecht besteht?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Karina

  21. Guten Tag,
    generell haben sich beide Eltern an bereits getroffene Absprachen zu halten. Allerdings wird leider zu oft Persönliches über die Kinder ausgetragen. Ich kann Ihre Frage nicht mal ebenso beantworten, rate aber dringend dazu, dass Sie einen Weg finden, ohne dass Ihr Sohn das Gefühl bekommt, dass er gerade für seine Eltern eine Last ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  22. Hallo,
    in einer Woche sollte unser Sohn zu meiner Exfrau für 2 Wochen in den Ferien (im Januar abgesprochen- geteiltes Sorgerecht) in dieser Zeit fahre ich mit meiner Lebensgefährtin nach Norwegen in den Urlaub. Jetzt weigert sie sich ihn zu nehmen. Greift trotzdem §1678 BGB weil Urlaub eine tatsächliche Verhinderung ist? Und sie MUSS sich um ihn kümmern nzw ein Feriencamp evtl zahlen? Liebe Grüße und danke
    Frank

  23. Sehr geehrte Linda,

    bei gemeinsamem Sorgerecht darf Ihr Mann grundsätzlich die alltäglichen Dinge alleine entscheiden, wenn Ihre Tochter bei ihm lebt. Er muss Sie dann nur davon in Kenntnis setzen. Etwas anderes ist es aber, wenn es um Sachen geht, die nicht mehr alltäglich sind. Dann müssen Sie geimeinsam eine Meinung erarbeiten (z.B. Schulanmeldung, Fernreisen außerhalb Europas, etc.)

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  24. Hallo,ich lebe getrennt von meinem Mann ,meine Tochter 16 lebt bei ihm.Wie haben das gemeinsame Sorgerecht.Er ist vor 2Tagen in den Urlaub (Afrika) gefahren ohne mich zu informieren. Sie ist jetzt mit dem Freund (18)meiner älteren Tochter alleine in unserem Haus.Mein Mann trifft alle Entscheidungen alleine ,ohne mich über irgendetwas zu informieren.Ich würde gerne an Entscheidungen ,wie z.B.Aufenthalt unserer Tochter oder die Wahl der Leistungskurse,Kurzurlaube etc.beteiligt werden .Ist mein Mann verpflichtet mit mir über diese Themen zu sprechen?
    Liebe Grüße Linda

  25. Guten Tag,

    die Frage kann nur umfassend in einem anwaltlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Hierfür bitte ich Sie um telefonische Terminvereinbarung.
    Nach Ihren Angaben ist evtl. der Beschluss nich konkret vollstreckbar. Gleichwohl ist ja klar, wann die ersten beiden Ferienwochen beginnen. Wenden Sie sich an das Jugendamt und bitten diese um deren Unterstützung, andernfalls bleib Ihnen nur der Weg zum Anwalt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  26. Hallo,
    mein Sohn 7 soll laut Gerichtsbeschluss des Umgangsrechts die ersten beiden Ferienwochen bei mir verbringen. Normalerweise sehe ich ihn jedes 2te Wochenende. Da sind die Abhohlzeiten auch festgelegt. Nicht jedoch zu den ersten beiden Ferienwochen. Die Mutter sperrt sich dagegen das ich ihn zwei Wochen am Stück haben darf. Jetzt meine Frage: Wann darf soll ich ihn den abholen? Im Beschluss steht nur „die ersten beiden Ferienwochen“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen