Beratungshilfe für Hartz IV -ler wird komplizierter! Diese Tricks sind wichtig!

Für Bezieher von Hartz IV wird es zukünftig komplizierter, Beratungshilfe zu erhalten.

Grundsätzlich bekommt Beratungshilfe, wer

1. arm im Sinne des Gesetzes ist und

2. nachweisen kann, dass er selbst schon alles zur Klärungen der Streitlage getan hat, bevor er eine(n) Anwalt/In aufsucht.

Was gilt für Hartz IV-ler?

Doch für Hartz IV-ler wird dies nun komplizierter. Es werden zusätzliche Bemühungen gefordert.

Zu 1.:

Wer die Beauftragung eines(r) Rechtsanwalts/In vom Staat finanzieren lassen möchte und Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Hartz IV) oder Sozialgeld (SGB XII) ist, musste bisher nur den aktuellen Leistungsbescheid zu seinem Antrag einreichen. Jetzt wurden die Voraussetzungen verschärft:

Zusätzlich muss ein Bankkonto-Auszug in Kopie bei Anwalt belassen werden. Dieser dient als Nachweis, dass die Miete auch tatsächlich an den Vermieter ging.

 

Zu 2.:

Weiterhin muss man verstärkt seine Eigenbemühungen darlegen. Wenn man noch nichts selber unternommen hat, um die Angelegenheit zu klären, wird Beratungshilfe verwehrt. Verlangt wird, dass derjenige, der den beauftragten Rechtsanwalt durch den Staat finanzieren lassen will, zumindest in gewissem Maße durch eigene Bemühungen versucht, den Streit beizulegen bzw. zu klären.

Wenn vorher also beispielsweise eine Schuldnerberatung aufgesucht wurde, dann sollte man dringend darauf achten eine Bescheinigung für diesen Besuch zu erhalten. Selbiges gilt für andere Beratungsstellen und dient dem Nachweis, dass man sich zuerst an diese Stelle gewandt hat.

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