Erhalten syrische Asylbewerber „nur“ subsidiären Schutz oder können Sie auch rechtlich als Flüchtling anerkannt werden? Die Situation der SyrerInnen in Deutschland ist nicht abschließend geklärt. Die Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte haben unterschiedliche Ansichten darüber, ob SyrerInnen die Flüchtlingsanerkennung gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zusteht oder ob ihnen lediglich der schwächere subsidiäre Schutz gemäß § 4… Flüchtlingsanerkennung oder nur subsidiärer Schutz für SyrerInnen? weiterlesen