Mehrvergleich vor Gericht

Welche Gebühren fallen an, wenn man sich im Termin über Dinge einigt, über die noch nicht gerichtlich gestritten wurde? Schließen die Parteien in einem Gerichtsverfahren einen Vergleich über nicht verfahrensgegenständliche Dinge ab (sog. Mehrvergleich), dann fällt für die Anwälte die Verfahrensdifferenzgebühr plus die Terminsgebühr auch aus dem mitverglichenen Teil plus die Vergleichsgebühr an – für… Mehrvergleich vor Gericht weiterlesen

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