Psychotherapie ist eine Leistung aller gesetzlichen Krankenkassen und vieler privaten Krankenkassen. Leider sind jedoch häufig die Wartezeiten enorm. Drei Monate und länger sind dabei keine Seltenheit. Gerichte halten jedoch ein Zuwarten von mehr als sechs Wochen für unangemessen. Daher kann dann unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse nach § 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V verlangt… Psychotherapie benötigt, aber kein kassenzugelassener Psychotherapeut hat Platz für mich weiterlesen