Wenn sich Ehegatten voneinander trennen, kann der/die finanziell Schwächere von dem/der anderen bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses den sogenannten Trennungsunterhalt fordern. Dabei wird zunächst der eheprägende Bedarf ermittelt, welcher sich aus der Summe der Einkommen beider Ehepartner zusammensetzt. Dann wird durch zwei geteilt. Die Hälfte beider Monatseinkommen stellt nun den Bedarf dar. Sofern nur der/die… Arbeiten in der Trennungszeit weiterlesen