Verjährung – Wie lange kann ich Sexualstraftäter anzeigen?

Eine Anzeige kann jederzeit und immer vorgenommen werden. Es gibt keine Frist!
Aber es existiert eine Verjährungsfrist. Sollte diese verstrichen sein, so wäre die Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Verfahren allein wegen Fristablaufs einzustellen. Es würde dann also nicht mehr geprüft werden dürfen, was genau passiert ist.

Die Verjährungsfrist entscheidet demnach darüber, ob die angezeigte Tat noch verfolgt bzw. bestraft werden kann.
Generell richtet sich die Dauer von Verjährungsfristen nach der Schwere einer Straftat. Das gilt für alle Straftaten, unabhängig davon ob es sich um Sexualstraftaten oder andere Delikte handelt. Bei den Sexualdelikten reicht die Verjährungs-Spanne dabei von drei bis 30 Jahren.

Allerdings gilt für manche Sexualdelikte die Besonderheit, dass die Verjährung erst mit Ablauf des 30. Lebensjahres beginnt. Demnach verjähren schwere Sexualdelikte nicht mehr vor dem 50. Geburtstag der Geschädigten.

Da die Berechnung der Verjährung aufgrund zahlreicher weiterer Vorschriften und Ausnahmen z.B. aufgrund von Hemmungs- und Unterbrechungswirkungen für den Laien relativ kompliziert ist, sollen im Folgenden die Verjährungsregelungen für jeden Tatbestand einzeln erläutert werden:

1.

Verjährung Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174a StGB), Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (§ 174b StGB), Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c StGB):
Bei allen Delikten des sexuellen Missbrauchs gilt grundsätzlich zunächst einmal eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Dabei gilt hier, dass die Verjährung frühestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt.

2.

Verjährung (Schwerer) Sexueller Missbrauch von Kindern, §§ 176, 176a StGB:

Beim sexuellen Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahre) ist zu unterscheiden:
a) Handelt es sich beim Missbrauch um sexuelle Handlungen die der Täter an dem Kind (mit Körperkontakt aber ohne Eindringen in den Körper des Kindes) vornimmt oder von dem Kind an sich (bzw. Dritten) vornehmen lässt beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.

b) Nimmt der Täter lediglich sexuelle Handlungen an sich, aber ohne Körperberührung des Kindes, vor, so beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.

c) Handelt es sich beim sexuellen Missbrauch um einen schweren Fall im Sinne des § 176a StGB, weil
– der Täter entweder bereits in den letzten 5 Jahren wegen einer solchen Tat verurteilt worden ist,
oder
– der über 18 Jahre alte Täter den Beischlaf mit dem Kind vollzieht oder sonst Handlungen vollzieht die mit dem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden sind oder
– der Täter das Kind in die Gefahr einer schweren seelischen oder körperlichen Gesundheitsschädigung oder Entwicklung bringt
beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre.

In allen drei Fällen gilt aber auch hier, dass die Verjährung frühestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt.

3.

Verjährung sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB):
Bei sexuellen Handlungen die mit Gewalt, Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlos ausgelieferten Lage sowie bei einer Vergewaltigung (Beischlaf oder sonstiges Eindringen in den Körper) beträgt die Verjährungszeit 20 Jahre.

Dabei gilt hier wieder, dass die Verjährung frühestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt.

4.

Verjährung sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB):
Bei sexuellen Handlungen an Personen die wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder körperlich nicht zum Widerstand fähig sind, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre

Dabei gilt hier, dass die Verjährung frühestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt.

5.

Verjährung bei Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB): Verjährungsfrist 5 Jahre, wobei die Frist der Verjährung bzgl. Absatz 3 des § 180 StGB nun nicht mehr mit Tatbeendigung, sondern erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Geschädigten beginnt.

6.

Verjährung sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB):
Bei sexuellen Handlungen an unter 18-Jährigen unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder eines über 21-jährigen Täters an einem unter 16-Jährigen unter Ausnutzung fehlender Einsichtsfähigkeit, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.
Beginn der Verjährung seit Januar 2015 erst mit Volljährigkeit des Opfers!

Gesetzesänderungen sind für die Verjährung wichtig / Altfälle

Allgemein muss sich immer die Frage gestellt werden, welche Strafgesetze und deren Verjährung zum Zeitpunkt der Tat galten, da allein dies dann für den Zeitpunkt der Verjährung maßgeblich ist:

Sämtliche Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern, auch die schweren Fälle, verjährten bis 1998 nach zehn Jahren.

§ 176 a StGB trat erst am 01.04.1998 in Kraft. Erst seitdem ist der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern mit einer Verjährungsfrist von 20 Jahren belegt.

Die Verjährungsfrist von 20 Jahren gab es bis dahin nur für die Vergewaltigung nach § 177 StGB, die aber bis 1997 lediglich weibliche Opfer vorsah, wenn es sich um außerehelichen Beischlaf handelte.

Bei männlichen Opfern und männlichen Tätern galt bis 1994 der § 175 StGB, der jedoch nur eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und damit auch eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vorsah.

Die Frage, wann ein konkretes Tatgeschehen bei Altfällen verjährt, kann nur einzelfallbezogen beantwortet werden, wobei es auf mehrere Faktoren ankommt: den Tatzeitpunkt, das damalige Alter des Opfers,die Art des Sexualdelikts und schließlich das Datum von Gesetzesänderungen. Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern(ohne Vergewaltigung), die vor dem 30. Juni 1984 begangen wurden, waren am 30. Juni 1994 bereits verjährt.Damit konnte sich auch die Einführung der Ruhensvorschrift, § 78a Abs. 1 Nr. 1 StGB, zu diesem Datum für diese Altfälle nicht mehr auswirken. Für Taten nach dem 30. Juni 1984 fand die Ruhensregelung des § 78b Abs. 1 Nr.1 StGB dagegen rückwirkend Anwendung, sodass erst ab dem 18. Geburtstag desOpfers die zehnjährige Verjährungsfrist bemessen werden musste.

Beispielfälle

1.

Kind, das am 10. August 1990 geboren und am 8. Februar 1995, im Alter von 4 Jahren , als Kind (Person unter vierzehn Jahren, siehe § 176 Abs. 1 StGB), missbraucht wurde:
Verjährungsfrist von 10 Jahren, da § 176 a StGB noch nicht existierte. Die Verjährung ruhte bis zum 10. August 2008 (18. Geburtstag); Verjährung der Tat daher am 10. August 2018.

2.

Kind, das am 15. August 1974 geboren und am 15. März 1988 als Kind im Alter von 13 Jahren (Person unter vierzehn Jahren, siehe § 176 Abs. 1 StGB) missbraucht wurde:
Verjährungsfrist von 10 Jahren. Verjährung am 15. August 2002. (Ohne die Ruhensregelung wäre die Tat aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist schon am 15. März 1998 verjährt gewesen; durch die Anwendung derselben verlängerte sich die Verjährungsdauer, da die Frist erst ab dem 18. Geburtstag des Opfers zu laufen begann: vom 15. August 1992 bis 15. August 2002).

3.

Kind, das am 01. August 1986 geboren und am 1. September 2000 als Jugendliche durch ihren Vater im Alter von 14 Jahren (zwischen vierzehn und achtzehn Jahren) missbraucht worden ist (§ 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB):
Verjährung von 5 Jahren. Unter Berücksichtigung der Ruhensfrist (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB wurde mit Wirkung zum 1. April 2004 um § 174 StGB ergänzt, dies gilt für alle damals noch nicht verjährten Taten), die bis zum 1. August 2004 lief, Verjährung der Tat am 1. August 2009 (18. Geburtstag des Kindes).
Altfälle sind daher jeweils einzelfallbezogen auf ihre individuelle Verjährung hin zu prüfen.

Jüngste Gesetzesänderungen 2013 und 2015

Am 30. Juli 2013 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) in Kraft getreten. Demzufolge wurde der Beginn der strafrechtlichen Verjährungsfrist vom 18. auf das 21. Lebensjahr verschoben. Die durch das StORMG geänderten Verjährungsvorschriften sind am Tag nach der Verkün­dung des Gesetzes in Kraft getreten. Sie wirken verjährungsverlängernd auch für bereits begangene Taten und bestehende Ansprüche, soweit diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung noch nicht verjährt waren.

Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht wurde am 26. Januar 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet, so dass die Neuregelungen am 28.01.2015 in Kraft treten. Dies führt zu einer Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung bei Sexualdelikten, insbesondere beim sexuellen Kindesmissbrauch, die erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Geschädigten beginnt. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren.

Für jede unverbindliche kostenlose Verjährungseinschätzung per Email stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich über info@rechtsicher.com.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine telefonische oder persönliche Beratung nicht als kostenlose Ersteinschätzung angeboten werden kann.

117 Kommentare

  1. Nach einem Dorffest (wir waren aber nicht betrunken) landete ich mit meinem damals besten freund im bett und hatte mit ihm einen Seitensprung heimlich hinter dem rücken meines festen Freundes/partners.
    Ich war 15 und mein Seitensprung 17, das war 2005.
    Wir hatten also ein Mal Sex. Es war einvernehmlich und ging von mir aus. Wir trafen uns kurze Zeit später ein zweites Mal und er wollte wieder Sex. Ich sagte ihm, dass ich das nicht möchte, denn ich hatte ein schlechtes Gewissen gegenüber meines Partners der davon ja nichts wusste.
    Dann drohte mein Freund jedoch damit es meinem Partner zu erzählen, das ich ihn betrogen hatte. Er sprach es tatsächlich nicht direkt aus, aber es war klar, was er erwartete. Ich fühlte mich seiner Drohung ausgeliefert, als hätte ich keine Wahl und willigte deshalb dann ein ihm einen Blowjob zu geben, damit er es für sich behält!
    Ich fühlte mich schrecklich dabei und es war total ekelhaft. Im Nachhinein wurde mir klar, dass ich eigentlich gezwungen wurde.
    Ich möchte nun wissen, ob ich ihn nach all den Jahren noch Anzeigen kann, oder ob die Tat verjährt ist! Allerdings werde ich nicht mal richtig schlau draus, ob das jetzt Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung oder was war und wenn der Täter erst 17 war kann er überhaupt belangt werden?

  2. Sexualverbrechen dürften überhaupt nicht verjähren, so wie es bei Mord der Fall ist.
    Bei einem toten leiden die Angehörigen, aber bei Vergewaltigung etc, leide die Angehörigen und besonders die geschädigte Person ein Leben lang.

  3. Guten Tag,

    leider beträgt die Verjährungsfrist erst seit 1998 20 Jahre. Davor waren es maximal 10 Jahre. Demnach muss ich leider davon ausgehen, dass eine strafrechtiche Verfolgung infolge der eingetretenen Verjährung nicht mehr möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  4. Ich bin 52 und wurde mit 16 oder 17 von einem ebenfalls männlichen Mitschüler zuerst auf ein Bett geworfen, anschließend versuchte er, gegen meinen Willen mit mir einen sexuellen Kontakt einzugehen, dabei lag er auf mir ohne dass ich mich wehren konnte. Als ich sagte, er möge aufhören, begann er mich zu würgen und schlug mir mehrmals in den Magen. Danach verließ er mein Zimmer und die Wohnung meiner Eltern. Vorher hatte ich vermutlich gezeigt, dass ich homosexuell bin. So trage ich vermutlich eine gewisse Mitschuld. Mich würde interessieren, ob nach so vielen Jahren, die Sache wenigstens ermittelt werden könnte.

  5. Guten Abend,

    ein guter Freund hat mir gerade anvertraut, dass er im Alter von sechs Jahren vergewaltigt wurde. Er ist 1994 geboren.
    Der Täter war ein ihm nicht bekannter Mann, der ihn in eine Toilette auf einem Campingplatz (zu dem seine Familie regelmäßig hingefahren ist) eingesperrt und einmalig vergewaltigt hat.

    Nun stellt sich die Frage, ob er Anzeige erstattet auch einfach allein darum, um das Geschehen zu verarbeiten und nicht mehr zu schweigen, da es ihn sehr belastet. Es wäre im Vorfeld natürlich interessant zu wissen, wie es mit der Verjährung aussieht.

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Hallo,
    eine Freundin, 1973 geboren, wurde im Alter zwischen 2 bis 16 Jahren, also von 1975 bis 1989 mehrfach vom Stiefvater missbrauch, schwer-mit Eindringen. Die Erinnerungen daran wurden bis ca 2016 völlig verdrängt und vergessen. Ist im jetzigen Zeitpunkt die Verjährung eingetreten?
    Vielen Dank.

  7. Hallo
    Ich habe eine Frage bezüglich Verjährung.
    Als ich 10 Jahre alt war, fing mein Vater an mich sexuell zu belästigen. Es fing damit an mit „heute siehst du wieder heiss aus“.
    Damals als kleines Mädchen dachte ich mir nichts dabei dachte er sagte dies aus Spass weil er war ja mein Vater und habe dies so verstanden wie z.B „Heute siehst du wieder bezaubernd aus“.
    Manchmal neckten wir uns viel wie Vater und Tochter das normal taten…
    Jedoch kam von ihm immer wieder das Wort „kämpfen“…
    Er sagte ich sollte zu ihm kommen und kämpfen mit ihm. Dann passierte es er nahm mich in eine bestimmte Position und rieb sein Glied an meinen Intimbereich. Dazumals wusste ich als Kind natürlich nicht was er da tat. Meine Mutter war am meistens am Abend immer am arbeiten und ich war mit meinem Vater und meinem 3 Jährigen Bruder alleine zu Hause.
    Als mein Bruder dann schlief kam er jeden Abend und sagte zu mir ich solle zu ihm her kommen und mit ihm kämpfen (die Hosen waren bei mir und bei ihm immer an). Irgendwann hörte das einmal auf…
    Als Kind wusste ich nie genau was er da tat, bis ich das erste Mal im Sexualkunde in der Schule das Wort „vergewaltigen“, „Missbrauch“ gehört habe. Ab diesem Zeitpunkt wusste ich das mein Vater mich sozusagen missbraucht hat.
    Meiner Mutter konnte ich nie etwas sagen, weil ich dachte, dass sie sich dann wegen mir scheiden liessen. Oder dass das Jugendamt mich und meinen Bruder unsere Mutter wegnehmen würden und wir in eine Pflegefamile kämen…
    1 Jahr ist vergangen und wir zogen um. Eines Abends sah ich dann wie mein Vater zu meinem Bruder sagte er solle doch zu ihm herkommen und kämpfen. Von da an fingen die Albträume an. Ich hasse meinen Vater so sehr das er uns das alles antat. Meinen Bruder habe ich mehrmals indirekt gefragt ob etwas passiert wäre mit meinem Vater aber er verneinte dies immer. (Ich weiss nicht ob er meinen Bruder auch sexuell belästigt hat oder nicht, bzw. keine Beweise)
    Irgendwann hier dann der Horror auf und meine Mutter liess sich dann von meinem Vater scheiden, weil er körperlich sehr gewalttätig der ganzen Familie wurde (Gehirnerschütterungen, Armbruch, blaue Flecken), er ein Säufer war, nicht arbeiten ging.
    Es hat sich alles normalisiert, obwohl meine Mutter bis heute nicht weiss was dazumals passiert ist. (Heute bin ich 21 Jahre alt und mein Bruder 14 Jahre alt)…
    Jedoch will ich ihn nicht so einfach davonlaufen lassen für das wo er uns angetan hat.
    Die Übergriffe waren zwischen 2008-2012 kann ich ihn immernoch anzeigen, dass er dafür gebüsst wird oder ist es schon verjährt?
    Lg

  8. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Kommentar.
    Die Beantwortung über dieses Portal wäre meines Erachtens viel zu persönlich. Daher lade ich Sie herzlich ein, mir eine Email an info@rechtsicher.com zu schreiben, damit ich Ihre Fragen dort beantworten kann. Dies ist auch unverbindlich und kostenlos.

    Liebe Grüße
    Natalia Chakroun

  9. Guten Tag,

    Deine Frage, ob das sexuelle Nötigung ist, kann ich mit einem riesengroßen „Ja“ beantworten. Jede sexuelle Berührung ohne oder gegen deinen erklärten Willen, ist sexuelle Gewalt und das ist strafbar. Somit ist selbstverständlich auch eine Strafanzeige möglich.Dich trifft bei der ganzen Sache nicht ein einziger Funken Schuld. Ganz egal, was er gesagt hat. Es gibt zahlreiche Beratungsstellen, an die du dich wenden kannst und die dich nochmal genauer unterstützen könnten. HIer in Köln wäre das z.B. die Lobby für Mädchen e.V. Kontaktdaten findest du im Internet. Das kostenlose HIlfetelefon steht dir auch zur Verfügung. Hierzu: https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon/

    Falls Du dich für eine Strafanzeige entschieden hast, in der Nähe von Köln wohnst und ich Dich als Anwältin unterstützen darf, melde dich gerne auch unter inforechtsicher.com. Das ist meine persönliche Email.

    Ich wünsche dir viel Kraft!

    Deine
    Natalia Chakroun

  10. Vor 4 jahren ( ich war 18jahre alt)hat mich mein Opa sexuell missbraucht. Er berührte mich und ist zuletzt in mich eingedrungen. Ich konnte mich nicht wehren. Nicht weil er mich festgehalten hatte sondern ich konnte es einfach nicht ich war wie in starre und hab es über mich ergehen lassen und jedes Mal wenn ich mir denke ich muss es anzeigen siegt der scham . Ich habe Angst vor den fragen die die Polizei stellen wird ich möchte einfach nicht tiefgründig Drüber nachdenken es bringt mich bei jeder zu nahen Beschreibung zum weinen und fühle mich nicht wohl und iwie auch schmutzig und habe Schamgefühle. Und was hat er für Konsequenzen nach dieser Zeit für ihn ?

  11. Hallo ich hab eine frage aber das hat nicht wirklich mit dem thema Verjährung zutun aber vielleicht können sie mir weiter helfen..
    Ich bin 15 Jahre alt und habe einen Jungen kennengelernt der 19 Jahre alt ist.
    Wir haben uns am 27.10.2018 getroffen (das war unser „zweites treffen“)
    (Eigentlich kann man das nicht treffen nennen da wir einen gemeinsamen Freundeskreis hatten und es so einen ort gab wo die sich immer getroffen hatten ich bin dann auch mal dorthin und dann haben wir uns kennengelernt sind von dort raus sind rumgelaufen und zum schluss nochmal rumgemacht obwohl ich das eigentlich auch nicht wollte er hat mich dann draussen wie es dunkel war auf den boden gelegt und mich in Klammotten „vergewaltigt“ und dann schrieben wir sehr selten haben uns dann wieder an diesem ort gesehen sind dann wieder rumlaufen gegangen weil ich nun wissen wollte was jetzt zwischen ihm und mir ist dann haben wir uns halt geküsst..) ..und uns geküsst/haben rumgemacht. Dabei hat er mein po angefasst und meine brüste. Ich wollte nicht das er meine brüste anfässt hat er aber immer wieder getan. Und dann ging er mit seiner hand immer wieder runter hat meine Vagina angefasst aber hatte meine hose noch an.
    Er wollte dann in meine Unterhose rein hab ich aber nicht erlaubt dann hat er mich festgehalten so das ich mich nicht bewegen konnte und dann hat er meine vagina etwas gestreichelt.
    Danach meinte er das ich oralsex bei ihm durchführen soll. Was ich natürlich nicht wollte. Er hat mir gesagt wenn ich es nicht tue das er dann weg geht und mit mir nichts mehr zutun haben will dann hat er mein kopf genommen und an sein penis geführt hab es dann auch leider gemacht aber ganz kurz hab dann die ganze zeit gespuckt.
    Und die tage drauf hat er mir gar nicht mehr geschrieben
    War das jetzt eine sexuelle Nötigung?
    Kann ich ihn anzeigen? Oder nicht weil, er mich ja nicht mit meinem leben bedroht oder mich geschlagen hat?

  12. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Die Verjährung von sexuellem Missbrauch war damals, mithin 1973 zum 01.04.1998, maximal 10 Jahre ab Volljährigkeit. Daher muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine strafrechtliche Verjährung mit Sicherheit eingetreten ist. Eine Anzeige geht natürlich trotzdem. Aber das Verfahren würde unmittelbar danach von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Dass Sie aber die Anzeige erstattet haben, bleibt in seinem behördlichen Führungszeugnis vermerkt. Etwas anderes könnte eventuell gelten, wenn Sie eine sog. retrograde Amnsie hatten. Dann könnte die Verjährung zusätzlich für die Dauer der Amnesie ausgesetzt gewesen sein.

    Eine andere Möglichkeit, offiziell das Schweigen zu Brechen wäre ein Antrag auf Opferentschädigungsleistungen nach dem sog. Opferentschädigungsgesetz (OEG). Der Antrag ist bei dem Versorgungsamt des Bundeslandes, wo die Taten geschehen sind, zu stellen. Ein Formular finden Sie z.B. auf meiner Website unter https://www.rechtsicher.com/wordpress/wp-content/uploads/2012/07/oeg-antrag.pdf

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  13. Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich wurde zwischen meinem 10-13 Lebensjahr (2000-2003) mehrfach sexuell Genötigt. In ihrem Absatz 2a) zutreffend auf mich ohne Beteiligung von 3. Also entweder musste ich ihn anfassen oder er fasste mich an.
    Meine Frage ist (heute 28) kann ich ihn hierfür noch anzeigen? Ich wollte das damals alles vergessen und da wir bei besagter Person wohnhaft waren hatte ich auch Angst das meine Familie ihr Dach über dem Kopf verliert. Ich hoffte diese Person würde aus unserem Leben Enthüllung verschwinden als wir als ich 16 war auszogen, leider hat er über die Jahre 1. versucht Kontakt mit mir aufzunehen und versuchte auch mehrfach Kontakt zu meiner Mutter aufzunehem.
    Dieses Thema beschäftigt mich seit meiner Kinrheit und ich möchte endlich damit abschließen können.
    Über eine Einschätzung bedanke ich mich vorab.
    Mit freundlichen Grüßen

  14. Hallo,

    im Alter von 2 Jahren und 10 Monaten (1973) sah ich zu, wie es die Schwester meiner Mutter mit ihrem Schwager im Hühnerstall getrieben hatten, dieses hasserfüllte, drohende Gesicht der Frau werde ich nie vergessen. Ich rannte weg, eine Stunde später lief ich wieder dorthin und sah die Betrogene Ehefrau mit Eimer und anderen Sachen am Hühnerstall …

    Kurz darauf bot sich die Kinderschänderin meinen Eltern an, auf mich und meine 1 Jahre und 10 Monate alte Schwester für eine oder zwei Wochen aufzupassen, damit sie abends auch mal weggehen könnten. Sie betrieben einen Friseurladen, mein Vater war Friseurmeister über mehrere Generationen.

    Während dieser Zeit kam die Kinderschänderin in Unser Kinderzimmer und drang bei mir anal ein, dabei erzählte sie von großen Schwänzen, die Frauen glücklich machten. Sie nannte meinen Vater einen hübschen Mann, den sie auch kriegen könnte, wenn sie wollte. Aber sie wollte ihre Schwester und die 4 Kinder nicht zerstören. Dabei erzählte sie von homosexuellen Neigungen, die mein Vater hätte, und dass sie pädagogisches Wissen darüber habe, dass bei mir eine sexuelle Entwicklungsphase vonstatten gehe, die sie jetzt lenken könne und drang bei mir anal ein. Sie erzählte noch weitere Sachen über meinen Vater … meine 1 Jahre und 10 Monate alte Schwester lag daneben. Seitdem lutschte sie wieder am Daumen (bis ins hohe Erwachsenenalter … )

    Diese Prozedur wiederholte die Kinderschänderin, einige Tage später wurde ich von meiner Mutter gerufen und im Kreis der 3 Schwestern beredeten sie, wie sie mit der „… verruchten Tochter meiner Mutter …“ umgehen sollten.

    Da wir in Miete bei der Großmutter lebten, musste mein Vater seinen Beruf aufgeben und war 10 bis 20 Tage am Stück fort, das um als ungelernter Vertreter genügend Geld für die Familie zu verdienen. Die Mutter betrieb den Friseursalon noch eine Weile weiter. Mein Vater wollte nie wissen, was damals passierte, aber wegen der Veränderung an meiner persönlichen Entwicklung gab er der Kinderschänderin Hausverbot auf Lebenszeit, während seinem Sterben war sie am Sterbebett und am nächsten Tag auch im Haus meines Vaters.

    Die Kinderschänderin gebar neben ihrer 4 Kinder noch zweimal fremd, weil „… die Kinder so hässlich aussehen, wie ihr Vater. Sie will aber Kinder, die so hübsch aussehen wie ihre Mutter …“

    2012 wurde sie vom Jugendamt Tauberbischofsheim mit dem Zertifikat „Tagesmutti“ ausgestattet, ihr Cousin ist seit etwa 1988 Bürgermeister von Dörzbach. Er kam 1985 zu meiner Mutter und wollte sich vergewissern, ob die damalige Geschichte nicht herauskäme, weil er als Bürgermeister nicht damit umgehen könne. Meine Mutter lachte und meinte, er brauche sich keine Sorgen zu machen, sie kümmere sich um alles.

    Nun ja, … ich wurde enterbt, ich hätte einen erbbiologischen Defekt, ich sei kein Mann!

    Meinen unbefristeten und mit Stipendium ausgezeichneten Arbeitsvertrag musste ich kündigen, nachdem mich ein Religionslehrer aus meiner Heimat im Zug vor seiner Schulklasse als Beispiel für Drogensucht hernahm und mit dem Finger auf mich zeigend durch den ganzen Zug schrie: Schaut Euch den Drogensüchtigen an, das kommt dabei raus wenn man Drogen nimmt!

    Sie können sich die Schwere vorstellen, die auf der Familie lastet. Während ich noch in der Schule war, begannen meine drei Schwestern frühzeitig damit, Drogen zu konsumieren und sich der rechtsextremen Seite zuzuwenden. Die eine, praktizierende Arzthelferin, probierte beispielsweise die abgelaufenen Medikamente bei sich selbst aus, anstatt sie wie vom Arzt angewiesen zu entsorgen. Die jüngere vermittelte bei Geschäften mit harten Drogen und gab den Leuten mit auf dem Weg, sie sollte bei Problemen immer sagen: Ist vom … (mein Nachnahme) getestet, ist gute Qualität …

    Als ich versuchte zu retten was zu retten ist, wurde ich zudem Opfer eines Angriffs aus der Heroinszene … Als ich mich von meiner Familie gelöst hatte, gelangen mir sehr gute Leistungen und den Erhalt des unbefristeten Arbeitsvertrages. Seit der religiös motivierten Intervention des Religionslehrers – einen Mitarbeiter des Sozialen Wesens – lebe ich unterhalb des Existenzminimums in Armut.

    Noch immer werde ich damit konfrontiert, ich sei doch nur ein Spinner, das sei doch alles gar nicht wahr und ich würde mir alles nur einbilden …

    Kann ich den Kindesmissbrauch auch wenn er verjährt ist, noch zur Anzeige bringen? Was kann ich noch tun, um dem Unrecht entgegenzuwirken. Wie kann ich die verfälschte Wirklichkeitskonstruktion, konstruiert von Ärzten und Medizinern, Kirche und Behörde, Schule usw. korrigieren? Es ist wirklich nicht auszuhalten, und man fühlt sich in Schande, tagtäglich !!!

    Dank sei Gott dafür dass ich in Armut lebe …

  15. Sehr geehrte Frau B.,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Für eine Vergewaltigung wird körperliche Gewalt oder Drohungen benötigt. Ich kann nicht erkennen, ob dies bei Ihnen vorlag. Hier wäre die Verjährung für die Taten, die nach dem 01.04.1998 stattfanden, 20 Jahre ab Ihrem 30. Geburtstag. Bei sexuellen Handlungen an unter 18-Jährigen unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder eines über 21-jährigen Täters an einer unter 16-Jährigen unter Ausnutzung fehlender Einsichtsfähigkeit, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Das wäre bestimmt schon verjährt.

    Vor der Anzeigenerstattung sollten Sie sich aber auf jeden Fall anwaltlich umfänglich beraten lassen, da eine einmal gestellte Anzeige nicht mehr zurückgenommen werden kann. Gleichzeitig ist es wichtig, zu erfahren, worauf man sich da einlässt. Die Vetretung durch eine(n) AnwaltIn ist bei Sexualdelikten grundsätzlich kostenlos, da der Staat die Kosten übernimmt.
    Sollten die Übergriffe in der Nähe von Köln (max. 100 km) stattgefunden haben, könnte ich Sie gerne weiterhin bei dem Strafverfahren beraten und unterstützen. Eine Erstberatung VOR der Anzeige könnte eventuell mit einem sog. Erstberatungsscheck vom Weißen Ring e.V., einem Opferhilfeverein, bezahlt werden. Das kostet dann für Sie nichts.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  16. Hallo,
    Ich habe eine frage ich weiß eigentlich garnicht so recht wo ich anfangen soll als ich 15 war hatte ich einen Freund der 21 war er war ein Tyrann er hat oftmals mich gezwungen mit ihm zu schlafen obwohl ich nicht wollte, oder hat mich nachts geweckt zum sex, er erniedrigte mich sehr Oft schüchterte mich so sehr ein das ich Angst hatte mich zu wehren. Ganze 7 Jahre war ich ihm mehr oder weniger hörig und habe mir ganz vieles gefallen lassen was ich nicht wollte , ich will garnicht alles sagen ich schäme mich für all diese schrecklichen Sachen ich weiß nun nicht was ich machen soll heute bin ich 33 es macht mir immer noch zu schaffen und hat meine Leben verändert.
    Ist es verjährt kann ich noch was tun ?

  17. Im Jahre 2011, ich war 18 Jahre alt habe mich in ein Schwimmkurs angemeldet weil ich noch nicht richtig Schwimm konnte.
    Nach dem 2. Oder 3 tag merkte ich das der Schwimmlehrer Körperkontakt suchte, kam mir immer sehr nahe, nahm immer meine Hände wollte sie halten ich zog meine Hände weg.
    Dann als ich im Becken war näherte er sich mir von hinten fasste mir zwischen die beine habe mich dann los gerissen habe gesagt nein lass das.
    In der Gemeinschaftsdusche kam er mir hinterher leider war niemand sonst dort, er stellte sich hinter mir und sagte zu mir ich wasche dir den Rücken dabei drückte er sein Glied am meinem hintern und rieb sich dran in der Umkleidekabine ging es dann weiter ich habe mich eingeschlossen wollte mich umziehen dann klopfte er an der Tür und sagte ich soll aufmachen ich habe nein gesagt habe die tür geschlossen gehalten habe mich komplett angezogen als ich die Tür aufmachte und gehen wollte stand er schon vor der Tür und drängte mich wieder rein schob mein Pulli hoch und fummelte an mir rum als er endlich von mir abließ bin ich schnell nachhause gelaufen habe auch mit niemanden drüber geredet es ging mir nie aus dem Kopf hab heute noch Alpträume davon frage ist es schon verjährt?

  18. Hallo,

    ich habe eine frage auf Bezug der verjährigkeit bei Missbrauch und Vergewaltigung.

    Ich wurde mit 14 Jahren(jetzt bin ich 38 Jahre alt) von meinen Onkel Missbraucht und Vergewaltigt, das ging im laufe der 6 Jahren, ich hatte Angst dies meinen Eltern zu sagen. Bis jetzt kann dies mich nicht los lassen, ich habe starke psychische und physische Probleme.
    Kann ich Ihn noch anzeigen?

    LG, Lidia

  19. Hallo
    Weiss garnicht recht wo ich anfangen soll. Ich wurde vor 10 jahren von meinem ex vergewaltigt umd geschlagen. War nie stark genug darüber zu reden da ich auch als kind schon sexuell mistbraucht wurde. Wohne nun in england hatte genug abstand und würde ihn gerne anzeigen. Wäre für eine antwort sehr dankbar. Der mann hat einige jahre von meinem leben zerstreut und ich möchte nicht das er das bei anderen auch macht. Bin 34 jahre und es hat mich ganze 10 jahre gekostest.

  20. Hallo Fr. Chakroun,
    mein Onkel hat mich als ich ca. 13 Jahre alt war (ich bin 1999 geboren) sexuell belästigt, jedoch ohne „Eindringen“. Meine Frage ist nun, ob dieses Delikt schon verjährt ist, bzw. wann es verjähren wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    LR

  21. Im Jahr 1985 lockte mich (damals 5) ein fremder Mann vor einem Spielplatz in sein Auto, bedriedigte sich vor mir und drängte mich, sein Genital zu berühren. Er wollte mit mir wegfahren, aber Gott sei Dank stieg ich noch im letzten Moment aus und lief weg. Ich habe diesen Vorfall Jahre lang nicht erinnert, inzwischen aber treibt er mich um, ich frage mich, was er noch alles getan hat bzw. mir evtl. angetan hätte. Ich möchte das anzeigen, schon aus Prinzip und um vielleicht Informationen zu erhalten (bin sicher, das war kein Einzelfall bei diesem Täter). Wo müsste ich mich hin wenden und würde das überhaupt nach der langen Zeit ernst genommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  22. uten Tag Patrizia,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Die Verjährung eines schweren sexuellen Kindesmissbrauchs beträgt leider erst seit dem 01.04.1998 20, davor nur 10 Jahre, so dass ich davon ausgehe, dass bereits Verjährung bzgl. aller Taten zu Ihrem Nachteil eingetreten ist. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn eine Verjährungshemmung erneut eintrat, weil Sie im Wege einer sog. retrograden Amnesie einen Gedächtnisverlust hatten. Etwas andere gilt für die Taten, die Ihrem Bruder zugestossen sein könnten: Sollte der Nachbar sich noch an ihm vergriffen haben, als Ihr Bruder 11 Jahre oder älter war, käme eine strafrechtliche Verfolgung noch in Betracht, wenn die Taten mit einem körperlichen Eindringen verbunden gewesen sind.

    Vor der Anzeigenerstattung sollten Sie oder auch Ihr Bruder sich aber auf jeden Fall anwaltlich umfänglich beraten lassen, da eine einmal gestellte Anzeige nicht mehr zurückgenommen werden kann. Gleichzeitig ist es wichtig, zu erfahren, worauf man sich da einlässt. Die Vetretung durch eine(n) AnwaltIn ist bei Sexualdelikten grundsätzlich kostenlos, da der Staat die Kosten übernimmt.

    WICHTIG ist aber noch, dass es vollkommen unerheblich ist, ob Sie den Kontakt zu dem Nachbarn genossen haben oder nicht. Jede sexuelle Berühtung ist bei Kindern unter 14 Jahren strafbar. Das liegt daran, dass Kinder unter 14 Jahren noch keine ausreichende Reife haben, um Freiwiliigkeit und Manipulation von einander unterscheiden zu können.

    Ihre Natalia Chakroun

  23. Hallo , ich bin Patrizia ( heute 35 Jahre alt ) , und ein Nachbar spielte mit mir immer Gehemspiele als ich damals zwischen 2 und 13 jahre alt war , er lockte mich zuerst in einen Tunnel , wo normalerweise sonst keiner hin kam , später auf den Friedhof oder in seine Wohnung und sagte ich müsse mich hinsetzen und die Augen schliessen , dann hat er sich auf meinen Schoss gesetzt und hat mich in den Arm genommen und ich solle mich an ihn anlehnen , dann drückte er sein Becken an mich , streichelte und roch mein Haar und bald zuckte er und atmete schwer , und heute weiss ich , dass er sich an mir befriedigt hat , auch im Liegen tat er dies , so als würde er in Missionarstellung mit mir schlafen , auch im Stehen und im Liegen von hinten tat er er es sehr oft , jahrelang , viele 1000 Mal , und als ich das dann nicht mehr wollte hat er mich gegen meinen Willen richtig vergewaltigt , er entjungferte mich und fickte mich bis zum Abschuss , er sagte ( da war ich etwa 10 oder 11 ) , er wolle seiner kleinen Fickfreundin ein Kind machen , er habe schon immer einem Kind ein Baby machen wollen . Das blöde ist , ich wollte von meinem Vergewaltiger genommen werden . Ich fand es schön wie er mich rangenommen hat , später hat er sich auch an meinem kleinen Bruder ( damals 5 Jahre alt ) vergangen , aber ohne Eindringen , er erzählte mir dass mei Bruder genauso gut riecht wie ich und dass er auch so schönes Haar hat wie ich , das würde ihn geil machen , er machte diese Spielchen mehrmals mit meinem Bruder bis wir wegzogen . Ist das schlimm und ist das verjährt ? Ich habe es eigentlich gemocht was er tat , ich mochte angefasst werden , gestreichelt werden , er hat mich auch mit Zunge geküsst .

  24. Guten Abend , ich schreibe weil ich nicht mehr weiter weiss…
    Die Situation war folgende. Ich hatte im Frühjahr 2015 meinen Nachbarn kennen gelernt und wir hatten eine kurze Zeit eine Affäre. Diese Beendete ich schnell. Doch im Sommer bat er mich spät abends um ein Gespräch..Ich war aber ziemlich müde. Auf sein bitten nur einmal noch in seinem arm zu liegen, tat ich dies. Mit der Absprache das wir keinen Sex haben weil ich es nicht wollte. Ich würde wach als er anal in mich eindrang. Nach einer Art schockstarre fing ich an zu weinen. Dann liess er ab von mir und ging.

    Meine Frage: lohnt sich eine Anzeige noch?
    Wie lange währe die verjährungsfrist?

    War beim weissen Ring und die meinten , Es sei schwer weil ich mich so spät erst melde…

  25. Ich habe eine Frage,
    Und zwar wurde ich Anfang 2015 sexuelle Missbraucht. Ich war zu dem Zeitpunkt frisch 14 und die andere Person 17 bald 18.
    wie ist es nun bezüglich einer Anzeige?
    Ich leide seid dem das passiert ist ziemlich…
    die Person müsste jetzt 22 geworden sein..

  26. Guten Morgen,

    die Tat kann grundsätzlich nach dem deutschen Recht verfolgt und bestraft werden. Deutschland ist auch zuständig für Straftaten, die einem(r) Deutschen im Ausland passieren.
    Verjährung tritt erst nach 20 Jahren ein. Normalerweise dauert ein Verfahren ca. 1,5 Jahre. Bei einem Auslandsbezug müssen die deutsche und die ungarische Polizei zusammenarbeiten. Das Verfahren dauert aber dann immer deutlich länger. Ich würde mich auf ca. 3 Jahre einstellen.
    Sie können sich auf Staatskosten einen Anwalt nehmen, der/die Sie bei der Anzeige etc. unterstützt und die richtigen Anträge für Sie zu stellen weiss.

    Liebe Grüße
    Ihre Natalia Chakroun

  27. Guten Morgen,

    ich wurde im August 2015 (ich war zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt) anal vergewaltigt. Das ganze geschah im Urlaub in Ungarn (ich könnte klar das Hotelzimmer des Täters benennen); er war jedoch Slowake. Ich hingegen habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich habe nie Anzeige erstattet, trage mich nun jedoch mit dem Gedanken, dies doch zu tun.

    Wie schätzen Sie die Situation ein? Wie lange würde der Prozess dauern?

    Viele Grüße
    Lea

  28. Guten Tag Frau Kocamer,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Leider muss ich Ihnen sagen, dass die Taten bereits verjährt sind. Die 20-jährige Verjährung wurde erst 1998 eingeführt. Davor verjährten diese Taten nach 10 Jahren ab Volljährigkeit.
    Ich bedaure, Ihnen keine positivere Einschätzung geben zu können und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  29. Hallo ich brauche dringend Hilfe
    Ich wurde zwischen 5 und 7 Jahren von meinem Onkel vergewaltigt worden. Ich war ca 15 Jahre alt als ich ihn Anzeigen wollte. Da ich grossen Angst vor der gesamten Famile hatte , habe ich die Anzeige zurück gezogen. Mit ca 17 -18 Jahren haben meine Mutter seine Frau und er mich beschuldigt ich würde Lügen. Ich hab dann zum Glück nur gesagt,wenn ich Lügen sollte können wir gerne ins Spital gehen zur Kontrolle. Aufjedenfall hat er Angst bekommen und hat alles zugegeben. Nach ca. 23 Jahren ist das Thema wieder voll present. Ich werde als lügnerin gesehen von der gesamten Famile. Ich war damals zwischen 5 und 7 Jahre alt und mittlerweile bin ich 39 Jahre alt.
    Ich möchte ihn gerne Anzeigen aber weiß nicht ob ich damit Erfolg haben werde oder nicht. Den momentan stehe ich als lügnerin da!
    Vielen Dank für ihren Bemühungen und Antwort
    Freundliche Grüsse M.Kocamer

  30. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Kommentar.
    Für die nähere Einschätzung der Verjährung müsste ich wissen, wer wen wie berührt hat bzw. ob ein Eindringen irgendwie stattfand. Falls ja, dann wäre die Tat noch nicht verjährt.
    Beweise sind immer schwierig in diesem Bereich. Aber das wäre dann Sache der Staatsanwaltschaft.

    Schreiben Sie mich gerne per Email für weitere Informationen an unter info@rechtsicher.com.

    Ihre Natalia Chakroun

  31. Hallo ich wurde ca mit 10 oft von meinem Stiefvater sexuell angemacht.. Meine mama ging arbeiten vormittags und ich war mit ihm allein sobald sie weg ging kam er immer zu mir.. Ich sollte ihn anfassen und er ist soweit ich mich erinnere nicht eingedrungen aber war an mir immer so zwischen dran.. Ich kann mich leider nicht mehr 100% an allles erinnern oder will es nicht mehr.. Aber ich weiß das es so war und er auch immer meinte solle es kein sagen usw.. Ich bin jetzt in paar Monaten 25 bin am 10.09.1993 geboren.. Ich hab Phasen wo ich nicht dran denke aber jetzt zur Zeit ist es wieder mehr.. Ich hatt3 es damals meiner freundin etwas später auch erzählt und sie ahnte 3 es schon.. Kann man da noch was machen habe etwas angst weil Nachweise kann man nix mehr
    :/ liebe grüße

  32. Hallo….
    Zunächst einmal vielen dank für ihre Hilfe und das man auch nach vielen Jahren die Möglichkeit hat sich mit diesen schlimmen Erlebnissen endlich an jemanden zu wenden der einem Hilfe geben kann.
    Meine Eltern hatten in den 80iger Jahren einen Campingplatz. Auf diesem verlebten wir unsre Kindheit und Jugend
    Allerdings ohne das wissen eines alleinstehenenden Mannes der immer wieder Kinder zu sich einlud und diese mit Süßigkeiten Fernsehen und telespielen lockte. Die Erwachsenen wurden durch Gespräche des Mannes in Sicherheit gewiegt und alles war in bester Ordnung
    Mit ca 14 durfte ich von meinen Eltern aus von freitags auf samstags dort übernachten . In dieser Nacht zog allerdings ein Unwetter auf und ich suchte Schutz bei eben diesem Mann der natürlich gleich dafür sorgte das ich mit Cola und Chips versorgt war. Was ich nicht merkte das er die Cola mit alkoholische Getränke mischte und ich somit irgendwann betrunken war. Was dann folgte möchte ich im Detail nicht erläutern. Nur das ich das erlebte bis heute nicht vergessen könnte.
    Vor ein paar Jahren erfuhr ich bin von der Anzeige und Verurteilung dieses Mannes ca im Jahr 2008.
    Ich möchte nun einfach fragen was kann ich heute noch gegen diesen Mann tun um damit endlich anschliessen zu können.

  33. Hallo!
    Ich war 14 Jahre alt (1984) als mich mein damals“sehr guter Freund“ (15) in sein Zimmer eingeschlossen hat, den Schlüssel in die Dachrinne der DG-Wohnung legte, an den ich bedingt durch meine Körpergröße nie dran gekommen wäre, mich auf sein Bett schmiss und mich trotz aller abwehrversuche vergewaltigt hat! Er drohte mir, wenn ich irgend jemanden davon was sagen würde, würde er mich fertig machen! Eingeschüchtert und voller Angst und selbstzweifel ob ich daran schuld war, habe ich bis heute mit niemandem darüber gesprochen! Ich habe massive Essstörungen, es fällt mir schwer Menschen zu vertrauen und ich habe jahrelang alles was mit Sex zu tun hat verdrängt! Kann ich gegen diesen Menschen, der mir so mein Leben zerstört hat – noch etwas tun!?

  34. Guten Tag,

    leider muss ich Ihnen mitteilen, dass meiner Einschätzung nach die Tat Ihres Stiefvaters verjährt zu sein scheint. Aber auch verjährte Taten können z.B. zu einem Antrag auf Opferentschädigung nach dem OEG/BVG berechtigen. Informieren Sie sich da einfach mal. Auf diese Art kann auch Wertschätzung für Ihr Leid und/oder, dass sich der Täter verantworten muss, erreicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  35. Hallo,
    Ich bin 42. Als ich 17 war legte sich mein stiefvater zu mir ins Bett und begann mich an zufassen und zu streicheln. I bin darauf hin aus dem Zimmer gerannt. In den darauf folgenden Jahren, kamen immer wieder anzügliche Kommentare und fragen von ihm wie ich zu Sex stehe usw. Kann ich heute noch dagegen was tun? Er rechtfertigt sein “ verhalten“ auch jetzt noch, da ich ja nur seine stieftochter sei.

  36. Guten Tag,

    nach meiner Einschätzung ist noch keine verjährung eingetreten. Allerdings ist die bloße Angabe „sexuell missbraucht“ nicht detailliert genug, um wirklich eine eingehende Prüfung machen zu können.
    Wenn Sie mir nochmal per Email näher erläutern können, ob ein Eindringen stattgefunden hat, werde ich mich nochmal über Email bei Ihnen melden. info@rechtsicher.com

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  37. Hallo, ich würde vor 8 Jahren sexuell missbraucht, von einem sehr guten Bekannten damals. Bin jetzt 28 Jahre geworden… Hab ich noch gute Chancen auf Erfolg? Wie kann mir sonst noch weiter geholfen werden? Ich habe jetzt zwei Kinder und da dieser Mann auch noch im gleichen Ort wohnt wie ich, habe ich Angst das es noch mal passieren könnte wenn ich mal weg gehen möchte. Bin seit 8 Jahren auch immer wieder bei Therapeuten wegen Depressionen. Liebe Grüße und freue mich auf Antwort.

  38. Hallo Frau Chakroun,

    Ich bin 1985 geboren und wurde im Alter von ca 7 oder 8 Jahren von einem Bekannten meiner Mutter in meinem Bett gegen meinen Willen angefasst und mit der Zunge geküsst. Meine Freundin hat bei mir übernachtet und hat das Selbe erlebt. Er ist nicht in mich eingedrungen und doch ist es bis heute ein Trauma für mich.

    Ich habe diesen Mann nun auf Facebook gefunden und möchte wissen, ob diese Tat noch relevant ist, oder ob sie schon verjährt ist…

  39. Hallo, ich wurde zwischen meinem 2. und 14. Lebensjahr von meinem Vater sexuell missbraucht. Die Erinnerungen sind erst vor 3 Wochen aufgetaucht. Ich bin 1970 geboren (also heute 47) und der Missbrauch War zwischen 1972 und 1984. An eine Vergewaltigung erinnere ich mich nicht,nur an sexuelle Handlungen (reiben an meinem Körper,Selbstbefriedigung). Ist das schon verjährt? Zur Anzeige bringen werde ich es definitiv.

  40. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Verjährung beginnt erst mit dem 30. Geburtstag Ihres Sohnes. Sofern ein Eindringen stattgefunden hat, beträgt dann die Verjährungsfrist 20 Jahre.
    Für Nähere Informationen bitte ich um eine persönliche Kontaktaufnahme unter info@rechtsicher.com
    Es ist unerlässlich, dass Ihr Sohn die Anzeige auch möchte. Andernfalls begingen Sie selber eine erhebliche Grenzüberschreitung gegenüber Ihrem Sohn. Daher sollten Sie sich beide VOR der Anzeige genau informieren, was auf Ihren Sohn im Rahmen eines Strafverfahrens alles zukommt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  41. Hallo
    ich bin Mutter eines 25 jährigen Sohnes (1993 geb.), der mir vor einigen Tagen erzählte das er von seinem Cousin schwer Missbraucht wurde. Mein Sohn war damals 10 oder 11 Jahre alt, der Täter ca 15 Jahre.
    Wir als Eltern sind entsetzt und würden gern Maßnahmen gegen Ihn ergreifen.

  42. Gutan Tag,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Da Ihr Anliegen höchst persönlich ist, halte ich es nicht für dieses Forum geeignet.
    Bitte beachten Sie Ihren Email-Posteingang. Dort finden Sie meine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Natalia Chakroun

  43. Guten Abend,

    zufällig habe ich von den neuen Verjährungsfrist en erfahren und bin nun fest entschlossen jemanden anzuzeigen. Ich wurde 1997 von meinem Exfreund vergewaltigt. Ich war zu diesem Zeitpunkt 21 Jahre alt. Für eine Auskunft auf eine möglicherweise erfolgreiche Aussicht bei einer Anzeige wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Beste Grüße

  44. Guten Tag,

    die Verjährung beträgt 10 Jahre und beginnt erst zu laufen mit Ihrem 30. Geburtstag.
    Sie können somit noch Anzeige erstatten. Es wäre aber auf jeden Fall ratsam, vorher ein umfassendes Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle oder einem(r) AnwältIn wahrzunehmen, damit Sie wissen, worauf Sie sich in einem Strafverfahren einlassen. Eine einmal gestellte Anzeige kann bei Sexualdelikten nicht mehr zurückgenommen werden.
    Der/die AnwältIn wird vom Staat bezahlt, sobald Anzeige erstattet worden ist. Die Beratung kann vom Weißen Ring e.V. übernommen werden. Es kommen daher keine Kosten auf Sie zu.

    Sofern die Tat in einem Umkreis von 100 km um Köln geschehen ist, stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 022144903969.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen erstmal für eine grobe Orientierung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  45. GUten Tag,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Da ich jedoch keinerlei Täterberatung anbiete, kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
    Bitte wenden Sie sich an einen Strafverteidiger.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  46. Guten Abend Frau Chakroun,

    der Freund meiner Mutter missbrauchte mich mit 4/5 Jahren, ohne eindringen in meinen Körper.
    Er belästigte mich weiter als ich 14 wurde, bat mir Drogen an und fragte mich über meine Sexualität ständig aus und unterdrückte mich.

    An ersteres erinnerte ich mich während eine Therapiesitzung vor 2 Tagen.

    Ich bin 1991 geboren, der missbrauch fand somit 1995/96 statt und ging 2005 weiter…

    Habe ich noch eine Chance eine Strafanzeige zu machen?

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

  47. Hallo, kann eine Frau mir als Mann, wenn ich sie am Oberarm mit beiden Händen festhaltend gegen ihren willen erfolgreich aus dem Auto ziehe, irgend eine sexuelle Handlung oder Berührung per Anzeige vorwerfen/Beschuldigen? Ich hatte ihr im Vorfeld vom Fahrersitz mehrfach darauf hingewiesen, das in meinem Auto nicht geraucht wird. Als sie sich weiter weigerte mit der begründung, das sie allein bestimmt, was sie machen darf, bin ich ausgestiegen und habe ihre Beifahrertür geöffnet und ihr gesagt, das dies meine Vorbereitung zwecks rausschmiss ist, wenn sie zu rauchen beginnt. Als sie sich dann eine Zigarette in den Mund steckte und mit dem Feuerzeug ansetzte, wozu ihr Arm in eine günstige zugriffsposition kam, verhinderte ich mit dem rausschmiss in letzter sekunde das rauchen im Auto. Den Anschnallgurt hatte sie bereits während der fahrt geöffnet und sich geweigert, wieder anzulegen, weshalb ich die fahrt unterbrach und mich weigerte, unangeschnallt weiterzufahren. Und wer glaubt mir als Mann bei einem sexuellen unberechtigten Vorwurf? Es gibt keinerlei Zeugen, Vorband war ausserhalb einer Ortschaft mitten in der Nacht, wir waren das einzige Auto, keinerei Fahrzeugverkehr.
    Als rache hat mir die Frau eine entsprechende Anzeige angedroht mit dem Hinweis, das sie das Sagen hat und mir keiner glauben wird. Sie allein bestimmt, was sache ist.

  48. GUten Tag,
    vielen Dank für Ihren Kommentar.
    Soweit ich den Tatzeitraum zurückrechnen kann, ist Ihre Freundin 1986 geboren. Die Taten sind also dann in dem Zeitraum 2002-2004 geschehen. Bei einer Verjährungsfrist von 20 Jahren, die mit dem 18. Geburtstag anfing, ist meiner ersten Einschätzung nach eine Verjährung nicht vor dem 2024 verjährt. Da sogar die neuen Gesetzesänderungen bezüglich der Verjährung auf sie zutreffen, dürfte Verjährung erst mit dem 50. Geburtstag einsetzen.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antwort auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten basiert. Eine exakte Rechtsprüfung kann hierdurch keinesfalls ersatzt werden.

    Näheres sollte aber anonymer per Email geklärt werden über info@rechtsicher.com

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  49. Guten Tag,

    ich muss mich leider der Meinung der Staatsanwaltschaft anschließen. Die Verjährung von 20 Jahren gibt es erst seit 1994. Wenn die Taten vorher passiert sind, betrug die Verjährung 10 Jahre ab Volljährigkeit.
    Die Verjährung ab dem 30. Geburtstag existier erst seit 2015.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  50. Sehr geehrte Fr. Chakroun.
    Gerne hätte ich eine Einschätzung meiner Situation. Ich wurde im Alter von 13-15 mißbraucht. Ich bin 06/77 geboren.
    Die Tatzeit war von 1990-1992.
    Laut Staatsanwaltschaft ist es verjährt.
    Mir ist nicht klar, wann die Verjährung mit 30 Jahren beginnt.
    Kann ich zivilrechtlich noch etwas unternehmen.
    Vielen Dank

  51. Hallo,

    meine Freundin hat mir erzählt, dass sie (heute 31) mit 16 Jahren zwei Jahre lang regelmäßig von ihrem Lehrer vergewaltigt wurde. Dabei hat er ihr eingeredet, dass sie wertlos sei und angedroht, allen zu erzählen, was sie getan haben. Sie hat trotzdem ihren Abschluss geschafft. Danach hat sie jahrelang alles verdrängt, bis es durch andere psychische und körperliche Störungen wieder hervorkam und dann psychologisch betreut wurde. Sie kann jetzt damit leben.
    Sie sagt, dass sie vor ein paar Jahren bereits bei einem Anwalt vom weißen Ring gewesen ist, der ihr gesagt hat, dass die Tat leider verjährt ist und sie bei einer Anzeige Gefahr läuft selbst vom Täter angezeigt zu werden.
    Ich will nicht glauben, dass Menschen mit solch einer Tat in Deutschland davon kommen ohne Rechenschaft abzulegen. Der Mann unterrichtet noch immer. Wenn er angezeigt wird und die Verhandlung eingestellt wird, weil sie verjährt ist, verliert er im besten Fall sein Gesicht und bekommt von der Schulbehörde eine dicke Abfindung weil er leider seinen Job verloren hat. Das kann doch nicht sein.
    Ich würde wirklich gern wissen, ob man in dem Fall nicht doch eine Möglichkeit hat für Gerechtigkeit.
    Danke, für dieses Forum

  52. GUten Tag G.,

    vielen Dank für Ihren KOmmentar.

    die Verjährung für eine Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch beträgt seit 1994 20 Jahre. Daher gehe ich davon aus, sofern der Tatbestand vorliegt, dass keine Verjärhung bisher eingetreten ist.
    Bitte beachten Sie aber, dass eine einmal gestellte Strafanzeige nicht mehr zurückgenommen werden kann. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, sich vor diesem Schritt einmal ausführlich von einem/r OpferanwaltIn beraten zu lassen. Ich selber könnte nur übernehmen, wenn die Tat im Raum Köln oder max. 100 Kilometer von hier entfernt stattgefunden hat. Dann würde ich Sie aber bitten, mich per email unter info@rechtsicher.com zu kontaktieren. Diese Email-Adresse kann nur von mir und keinen Mitarbeitern der Kanzlei eingsehen werden.

    Alles Gute für Sie!
    Ihre Natalia Chakroun

  53. Guten Tag,
    ich bin heute 33 Jahre alt. Als ich vor ca. 11 Jahren in der Ausbildung war, hat mich ein Mann bespannt bzw. es kam auch zu körperlichen Misshandlungen. Er hat sich nicht die Mühe gemacht seine Identität vor mir zu verbergen, daher weiß ich auch, wer das ist. Da er andeutete ein Raub begangen zu haben, vermute ich, dass er bekannt ist bei der Polizei. Soll ich ihn nach so langer Zeit noch anzeigen? Wie soll ich das der Polizei erklären, ohne das jemand denkt, dass ich ein Geltungsbedürfnis habe? Bringt das überhaupt etwas?

  54. Guten Tag Frau G.,

    Sie können selbstverständlich ohne Weiteres eine Anzeige ertstatten. Bitte lassen Sie sich aber einmal vorab deteilliert über die Konsequenzen einer Strafanzeige beraten, da eine einmal eingereichte Anzeige nicht mehr zurückgenommen werden kann in diesem Bereich. Die Verjährung beträgt 20 Jahre.
    Bei näheren Fragen wenden Sie sich am besten an meine Email unter info@rechtsicher.com. Nur ich habe Zugriff hierauf. Keine Mitarbeiter.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  55. Hallo..

    Ich bin 19 und mein damaliger Freund hat mich letztes Jahr genötigt mit ihm zu schlafen…. obwohl ich mich gewährt habe und mehrmals klipp und klar sagte dass ich das nicht will… kann ich ihn dafür anzeigen?

  56. Guten Tag Frau L.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die tat bereits verjährt sein dürfte. die Verjährungsfrist betrug damals nur 10 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  57. Im April 88 hat ein Sporttrainer während einer Vereinsfeier versucht mich zu vergewaltigen.Ich bin mit blauen Flecken,Abschürfungen und einem Schock davon gekommen. Zu dem Zeitpunkt war ich neunzehn Jahre alt. Ist das schon verjährt? Lohnt es vielleicht trotzdem eine Anzeige und eine Aussage zu machen. Um eventuell die Aussagen anderer Opfer zu unterstützen

  58. Guten Tag N.,

    in diesem Fall ist leider bereits Verjährung eingetreten. Daneben ist aber auch zweifelhaft, ob überhaupt eine Strafbarkeit vorliegt, da damals noch nötig war, dass die Geschädigte klar und deutlich „nein“ sagt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  59. Hallo,

    was ist eigentlich wenn er 15 und sie zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt war? Der Sex war nicht schön und sie hat bis heute Probleme, sich aber nicht gewehrt. Jetzt ist sie 29, ist also schon 16 Jahre her. Was genau passiert ist, weis ich nicht, aber sie sagt sie hat auch nicht nein gesagt. Ich wollte nur interessehalber mal nachfragen wie sowas in so einem Fall mit Verjährung aussieht, da er ja selber noch minderjährig war. Das bezieht sich meistens eher darauf, dass eine volljährige Person sich an einem Kind vergeht.

    Vielen Dank

  60. Guten Tag,

    für die juristische Einschätzung benötige ich weitere Informationen, die Sie gerne an meine Email info@rechtsicher.com senden können, damit ich Ihnen auch anonymer antworten kann.
    Wichtig ist immer, ob ein Eindringen stattgefunden hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  61. Sehr geehrte Frau Chakroun,
    ich wurde 1969 geboren.
    Als ich 10 Jahre alt war, mußte ich zusehen, wie mein Vater in seine Hand masturbierte. Er rechtfertigte das mit dem Vorwand, ich müsse ja wissen, wie „das“ (Sperma) aussieht. Ich solle niemandem (auch meiner Mutter nicht) etwas davon erzählen, er wäre „unser Geheimnis“.
    Meine Eltern ließen sich zwei Jahre später scheiden, der neue Freund meiner Mutter hielt mich oft fest und fasste mich gegen meinen Willen an meinen Brüsten an. Ich versuchte darüber mit meiner Mutter zu sprechen, die daraufhin nur meinte, ich solle mich nicht so haben, das wär doch nichts weiter.
    Als ich mit 17 Jahren nach einem 1-wöchigen Urlaub mit Lehrlingskameradinnen nach Hause kam, zwang mich meine Mutter, mich auszuziehen, und auf mein Bett zu legen, sie müsse überprüfen, ob ich noch „Jungfrau“ wäre, und „untersuchte“ mich mit ihren Fingern in meiner Scheide.
    Mit 18 zog ich von zu Hause aus und versuchte zu vergessen.
    Mir wurde erst vor kurzem wirklich bewußt, daß ich sexuell mißbraucht wurde.
    Ist das alles nach dem Gesetz bereits verjährt?
    Mit freundlichen Grüßen,
    K.

  62. Hallo
    Mein vater hat mich als ca 3 jährige angefasst. Kann ich heute noch was machen. Ich bin nun 33 jahre alt und weiss nun das es nicht meine schuld ist.

  63. Vielen dank für ihre Antwort, ich hätte gedacht, dass der Alkohol vielleicht so etwas wie wiederstandsunfähigkeit als Tatbestand hervorgebracht hat,da ich ja erst 14 war,wobei ich nicht weggetreten war,sondern „nur „stark betrunken.
    Aber vielen Dank für die schnelle Antwort
    Mfg

  64. Guten Tag,

    vielen Dank für ihre Nachricht. Bei der von Ihnen geschilderten Tat kommt sexueller Missbrauch von Jugendlichen in Betracht. Dies würde jedoch voraussetzen, dass Ihnen die Einsichtsreife fehlte. Die Verjährung beginnt mit Volljährigkeit und beträgt 5 Jahre. Es ist also davon auszugehen, dass nun Verjährung eingetreten ist. Anders wäre dies nur, wenn Sie an einer sogenannten retrograden Amensie litten und das Geschehene sozusagen vergessen hatten. Das wäre dann von der Staatsanwaltschaft zu überprüfen. Eine Anzeige geht aber immer noch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  65. Guten tag ,
    Wenn ich im Jahr 2001 als 14 jährige im betrunkenen Zustand von einem 21jährigen entjungfert wurde,ist der Fall dann verjährt?
    Mfg

  66. Natalia, vielen, Dank fuer ihre Antwort, ich hatte schon fast geahnt dass alles verjaehrt ist, aber mit der Trauma aufarbeitung haben sie eine Saite getroffen die Sinn zu machen scheint in meinem heutigen Leben…
    Wie laeuft das von Statten, wenn ich nicht weiss ob mein Stiefvater noch lebt, wo er wohnt etc… habe ich das Recht solche Details zu erfragen, oder erstatte ich AnZeige ins Blaue hinein, nur unter seinem Namen? Das ist vielleicht nicht ihr Fachgebiet, aber vielleicht wissen sie solchen Details trotzdem? ich wohne seit 20 Jahren im Ausland. vielen Dank im Voraus,
    J

  67. Sehr geehrte Frau T,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Ich biete eine ausführliche Rechtsberatung nicht über diese kostenlose und unverbindliche Weise an. Lediglich die Verjährungseinschätzung ist hiervon erfasst.
    Gleichwohl kann ich Ihnen aber sagen, dass, wenn ein Verdächtiger gefasst worden ist, scheinbar bereits ein Ermittlungsverfahren seitens Polizei und Staatsanwaltschaft aufgnommen worden ist. Ob es jedoch sinnvoll ist, aktiv zu werden oder die Erinnerungen zu vermeiden, ist eine komplexe traumapsychologische Frage, die unmöglich in diesem Portal mal eben beantwortet werden könnte.
    Ich bitte Sie, hierzu eine(n) Psychologen mit Traumaspezialisierung zu konsultieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  68. Sehr geehrte Frau S,

    sowohl die strafrechtliche Verfolgung als auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld aus den geschilderten taten aus 2003-2005 scheinen verjährt.

    Zur weiteren Beratung meinerseits bitte ich jedoch um Terminvereinbarung unter 0221/44903969.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  69. Sehr geehrte Frau S,

    die Taten scheinen nach den vorliegenden Schilderungen bereits verjährt zu sein. Schmerzensgeld verjährt innerhalb von 3 Jahren. Daher vermute ich auch hier eine Verjährung.

    Zur weiteren Beratung meinerseits bitte ich jedoch um Terminvereinbarung unter 0221/44903969.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  70. GUten Tag,

    Ihre Anfrage lässt sich schwer pauschal beantworten. Wenn ein Eindringen, gleich wie lange und womit (ausreichend ist z.B. bereits der Scheidenvorhof) stattgefunden hat, dann wäre noch keine Verjährung gegeben. Eine Anzeige führt im bereich der Sexualdelikte selten zu einer Verurteilung, da die Beweislage meist Aussage gegen Aussage ist. Täter sind jedoch so lange unschuldig, bis die Tat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen werden kann. Da in dem Strafverfahren jedoch nicht Sie, sondern die Staatsanwaltschaft die Beweise erbringen muss, müssen Sie sich auch nicht damit belasten.
    Zur weiteren Beratung meinerseits bitte ich jedoch um Terminvereinbarung unter 0221/44903969.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  71. Sehr geehrte Frau J,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Die taten sind tatsächlich bereits verjährt.
    Einen Vorteil für die Anzeige verjährter Taten könnte darin liegen, dass Sie die Anzeigenertsttung evtl. als offizielle Beendigung Ihres Schweigen betrachten könnten.
    So könnten Sie im Rahmen der Traumaverarbeitung davon profitieren.
    Die Polizei muss auch bei scheinbar verjährten Taten eine Vernehmung von Ihnen zulassen und ein Erittlungsverfahren eröffnen. Die Entscheidung, das Verfahren wegen Verjährung einzustellen, trifft erst nach der Anzeige die Staatsanwaltschaft.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  72. Hallo!
    Ich hätte hierbei eine Frage. Als ich circa 11/12 war (vor ungefähr 10 Jahren) wurde ich in dem Aufzug zur Wohnung meiner Eltern von einem fremden Mann sexuell belästigt. Ich wurde festgehalten (von hinten) und über der Kleidung ‚abgefühlt‘, der Mann hat sein Becken von hinten an mich gerieben. Durch etwas Glück habe ich es geschafft zu entkommen und am Abend hat meine große Schwester dann die Polizei gerufen. Da ich sehr unschuldig war und viele Dinge nicht wahr haben wollte habe ich nur gemeint der Fremde habe versucht meinen Schlüssel zu stehlen der um meinen Hals hing. Bis heute habe ich Alpträume in denen ich sein höhnisches Grinsen sehe (als ich mich befreit hatte, drehte ich mich noch einmal kurz um). Jetzt zur Frage: hat es denn irgendeinen Sinn das Ganze der Polizei mitzuteilen? Diese hatten damals einen Verdächtigen, haben ihn aber gehen lassen.
    Oder wird es Zeit das Alles wieder zu unterdrücken und vergessen?

  73. Hallo, von 2000 bis 2005 habe ich von einem (erst jetzt festgestellt) emotionale misshandlung erlebt.

    Durch psychische misshandlung, Hinterlist, manipulationen, Ausnutzung meiner emoionalen abhängigkeit ihm gegenüber-hat er mich im 2003 bis 2005 zu sexuellen würdeverletzenden erniedrigenden handlungen vorsätzlich an ihm genötigt.

    Von 2000 bis 2008 hatte ich psychosomatische Krankheiten als Folge. Damals wurde mir nicht bewusst, dass ich misshandelt wurde und durch psychospiele dazu gebracht war.

    Im 02.2016 durch Psychoterapeutin habe ich alles erfahren. Seit 02.2016 habe ich Post.Traum.bel.Störung. Auch zu diesem Zeitpunkt wurde ich vom Täter verbal genötigt und belästigt.

    Sind die Nötigungen von 2003-2005 verährt? Habe ich kein Anspruch auf Schmerzensgeld? Danke

  74. Guten Tag
    Mein stiefvater hat mich von 2000 an damals war ich 14 bis Ca 2007 sexuell missbraucht kann ich ihn heute noch anzeigen u macht es Sinn da es keine beweise gibt????

  75. Natalia, ich bin 1970 geboren, habe von 1994 bis 1986 mit meinem Stiefvater unter einem Dach leben müssen. Die sexuellen Übergriffe in Form von zwischen meine Beine fassen und mich küssen haben schon früher angefangen, aber ich kann mit Bestimmtheit sagen dass ich ihn per Hand befriedigen musste, mich festhalten und nackt abfühlen lassen musste seitdem ich ungefähr 10 Jahre alt war, also von 1980 bis 1986. Er ist glaube ich nie völlig in mich eingedrungen, hat aber per Hand an meiner Scheide gerieben, mich täglich versucht zu greifen und zu küssen, meine Brust zu fassen.
    Ich habe meinen Namen ändern lassen und alles versucht hinter mir zu lassen und ein neues Leben aufzubauen. Heute, mit 45 Jahren wäre ich in der Lage mich dieser Vergangenheit zu stellen und Anzeige zu erstatten, muss aber feststellen dass es zu spät ist?
    Gibt es irgendeinen Vorteil, auch nach Verjährung trotzdem Anzeige zu erstatten?
    J

  76. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage.
    „an der Scheide gespielt“ ist ein wenig unbestimmt. Jedes Eindringen, auch mit dem Finger in den Scheidenvorhof, zieht eine Schärfung der Straftat und damit eine längere Verjährung nach sich.
    Ansonsten ist von einer Verjährung von 10 Jahren auszugehen. Diese hat damals mit Volljährigkeit (1998?) begonnen und endete also 2008. Da die neuen Regelungen erst 2013 in Kraft traten, würde sich die neue Verjährung demnach nicht mehr auf Ihren Fall auswirken, womit die Tat verjährt wäre.
    Bitte beachten Sie aber, dass dies keine fundierte Rechtsberatung und -prüfung darstellt, sondern lediglich eine erste überblickartige Einschätzung anhand der von Ihnen gemachten Angaben ist.
    Eine Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei ist auch bei verjährten Taten möglich. Nur würde das Verfahren dann recht bald eingestellt werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  77. GUten Tag,

    leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mir die Tat bereits verjährt erscheint.
    Bitte beachten Sie aber, dass dies keine fundierte Rechtsberatung und -prüfung darstellt, sondern lediglich eine erste überblickartige Einschätzung anhand der von Ihnen gemachten Angaben ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  78. Hallo zusammen,
    als ich 9 Jahre alt war, hat ein Bekannter meiner Mutter an meiner Scheide gespielt und meine Hand in seine Hose getan.
    Ich bin aktuell 35 Jahre alt.

    Ist es schon verjährt?

    Danke im Vorraus.
    N.

  79. Hallo,
    ich wurde als 9jähriges Mädchen von einem fremden Mann belästigt. Er hielt mich an den Oberarmen gepackt und redete auf mich ein, ich solle meinen Rock und Schlüpfer runter ziehen. Nach mehreren Minuten ließ er von mir ab, da eine Frau den Weg entlang kam. Nun bin ich 29, wurde wieder belästigt, möchte das anzeigen und habe plötzlich das große Bedürfnis auch die erste Tat an zu zeigen, da ich in den folgenden Jahren sehr unter Angstzuständen litt. Ist die Tat rechtlich verjährt?

  80. Guten Tag,
    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Die Frage ist hier, was Sie unter „befummeln“ verstehen. Jede Art des Eindringens, auch mit dem Finger in den Scheidenvorhof beispielsweise, stellt eine erhebliche Strafschärfung dar und zieht damit eine längere Verjährung nach sich zieht. Hat Körperkontakt stattgefunden, liegt die Verjährung ohnehin bei 10 Jahren. Da diese erst mit dem 30 Geburtstag beginnt, scheint die von Ihnen geschilderte Tat hier nicht verjährt zu sein.

    Übrigens: Ihre Freundin hat in dem Strafverfahren ein Recht auf anwaltliche Untertsützung AUF KOSTEN des Staates. Melden Sie sich gerne telefonisch unter 0221 / 449 03 969, wenn Sie mehr erfahren möchten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  81. Meine Freundin (22 Jahre) hat genauso wie ihre zwei Schwestern (beide älter) und ihre Stiefschwester (21) im Alter zwischen 6 und 9 Jahren (über einen 3 Jahre langen Zeitraum hinweg) sexuellen Missbrauch von ihrem Vater erfahren (Eltern waren getrennt, die Kinder waren immer nur über das Wochenende bei ihm). Es ist nicht zum Äußersten gekommen, aber er hat sie immer befummelt, wenn sie nackt waren. Da sich keiner getraut hat, mit den anderen darüber zu reden und das Thema jetzt zum ersten Mal aufkam, wollen sie ihn natürlich nun gemeinsam zur Rechenschaft ziehen. Kann nach der langen Zeit der Vater noch angeklagt werden?

  82. Hallo, im November 2008 hatte ich(zum damaligen Zeitpunkt 14) sexuellen Kontakt mit einem (zum damaligen Zeitpunkt 32 jährigen).

    Ist die Verjährungsfrist bereits abgelaufen?

    Die Verjährungsfrist beträgt wenn ich das richtig verstanden habe 5 jahre, also wäre sie 2013 abgelaufen, oder gilt für § 182 auch erst der 18/21 geburtstag von mir?

    Danke im vorraus

    L.

  83. Guten Tag,
    Ich möchte mich informieren, ob ich nach Ablauf von Ehegattenunterhalt im Januar 2017 endlich meinen geschiedenen Ehemann wegen versuchter Vergewaltigung anzeigen kann? Meine damalige Anwältin hat mir geraten ihn wegen versuchter Körperverletzung anzuzeigen, um die Zahlung von Trennungsunterhalt und jetzt Ehegattenunterhalt nicht zu gefährden. Ich habe mich im September 2011 getrennt, nachdem es vorher schon Anzeigen wegen Körperverletzung gegeben hat und er außer Paartherapie ( nach einer Sitzung abgebrochen) keine Therapie machen wollte und er mich wieder angegriffen, geschlagen und vergewaltigen wollte, als wir zwar noch in derselben Wohnung aber nicht mehr zusammen gelebt haben. Ich habe mich gewehrt und ihm dabei Kratzspuren im Gesicht zugeführt, für die er mir eine Anzeige wegen Körperverletzung verpasste und das Jugendamt gegen mich einnahm, wodurch mein Pflegekind nach der Trennung von einem Tag auf den anderen sein Zuhause verlor und mit dem Pflegevater in ein Appartmenthotel ziehen musste. Ich habe das Gefühl, ich wurde damals schlecht beraten, und die Belastung der Gewalt gegen mich und die Entscheidung des Jugendamtes, lassen mich nicht zur Ruhe kommen. Ich hatte zwar Umgang mit dem Kind, aber der Pflegevater lässt nichts unversucht um den Kontakt zum Kind zu desavouieren. Jetzt hat er es geschafft, nach Nachbarn in unseren Fall mit hineinzuziehen, worauf die Vormünderin entschieden hat, den Umgang bis aufs weitere auszusetzen, da das Kind unter dem Nachbarschaftsstreit leidet. Das Kind, mittlerweile 10 Jahre, schickt mir sms und fordert mich immer wieder auf ihn abzuholen. Kontakt zu seiner leiblichen Mutter wurde von dem Jugendamt immer wieder verhindert. Ich möchte jetzt endlich zur Ruhe kommen und mich auch meinem Sohn widmen können, ohne dass der Pflegevater seine Attacken fortsetzen kann. Dafür müsste man jetzt endlich mal die Fakten aufarbeiten. Die Frage ist, ob die versuchte Vergewaltigung von 2011 jetzt bereits verjährt ist?

  84. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass in diesem Fall bereits Verjährung eingetreten sein dürfte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  85. mein vater hat mich wo ich 14 jahre alt heute bin ich 51 3.7.65 geboren sexuell genötig er hat an meinem geschlecht mit den fingern rum gemacht ich habe nie drüber gesprochen weil ich dachte das glaubt mir niemand nun durch den tot meiner mutter war meine schwester bei mir und erzählte aus ihren erlebnissen mit ihm bei ihr muß er es sehr oft gemacht haben auch sie traute sich nichts zu sagen dann sagte mir meine tochter das er es in einem urlaub bei ihr auch versucht hat und sie ihn aus ihr bett getreten hat auch sie traute mir nichts zu sagen weil sie dachte ich glaube ihr das nicht sie war zu dem zeitp. 10 jahre alt und ist jetzt 26 meine frage können wir meinen vater noch anzeigen frdl.gr.g.g

  86. GUten Tag,

    die Verjährung begannn bei Minderjährigen damals mit dem 18. Geburtstag. Sie betrug zumindest ab 1994 20 Jahre, davor 10 Jahre.
    Demnach begann die Verjährung in Ihrem Fall am 03.07.2004, also grundsätzlich bis 2014. Da aber zwischenzeitlich der Verjährungsbeginn verleget wurde, dürfte in Ihrem Fall keine Verjährung eingetreten sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  87. Sehr geehrte Frau Chakroun, ich wurde am 3.7.1986 geboren. Der Missbrauch (mit Vergewaltigung) fand im Zeitraum von 1992-ca. August 1994 statt, die Volljährigkeit erreichte Ich im Jahr 2004. Wie sieht es mit der Verjährungsfrist aus? Ich hatte irgendwo gelesen dass die Verjährungsfrist schon anfängt zu laufen wenn der Missbrauch vor Juni 1994 statt fand, stimmt dieses? Ich bedanke mich im voraus.

  88. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Zunächst ist es selbstverstänslich auch möglich, dass Jugendliche eine Vergewaltigung verwirklichen. Die genauen Umstände sind jedoch unerlässlich, um die Verjährungsdauer sowie den Beginn der Verjährung einschätzen zu können. Beides orientiert sich nämlich danach, welche Strafnorm des Strafgesetzbuches verwirklicht worden ist. Hier kommen sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB), Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB) und sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB) in Betracht. Insgesamt besteht eine Verjährung zwischen 5 und 20 Jahren, die entweder mit Volljährigkeit, sprich ab dem 18. Geburtstag (§ 182 StGB) oder mit dem 30. Gebrurtstag beginnt.

    Für eine exakte Prüfung bitte ich um Vereinbarung eines Beratungstermines unter den Rufnummer 0221/449 03 969.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  89. Sehr geehrte Frau Chakroun,

    wie sieht es mit Verjährung aus, wenn eine weibliche Person (1989 geboren, 2007 Volljährigkeit erreicht) zum Tatzeitpunkt 14 war und wiederholt von einem 16-jährigen Jugendlichen wochenlang bedrängt und unter Druck gesetzt wurde, sexuelle Handlungen zu vollziehen (einschließlich Oralsex, Vaginalverkehr)? Zählt dies überhaupt als sexuelle Nötigung, wenn die Tat von einem Jugendlichen begangen wurde und es keine „klassischen“ Vergewaltigungen gab?

    Ich danke Ihnen im Voraus!

  90. Guten Abend Frau Chakroun,

    hier nochmal Susanne. Ich bin sehr dankbar für Ihre Unterstützung. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen…

    Viele Grüße,

    Susanne

  91. Hallo Frau Chakroun,
    vielen Dank, dass Sie eine Einschätzung von Verjährung ja oder nein anbieten. Ich bin 1978 geboren, der sexuelle Missbrauch fing an als ich 4-5 war und hörte erst auf als ich 11-12 war. Die Taten wurden mehrmals in der Woche begangen, von meinem Stiefvater begangen. Heute bin ich 37 Jahre alt und muss in Therapie gehen wegen PTBS und Depressionen.
    In banger Erwartung Ihrer Antwort, Susanne

  92. Where they can report forced sex in Germany (city Osnabrück) but as anonymous?

    I’m married and that guy made me a child.

    He is black guy.

  93. Guten Abend,

    die Antwort auch auf Ihr Kommentar ist zunächst davon abhängig, wann Sie volljährig geworden sind und ob es zu einem Eindringen gekommen ist.
    Bitte teilen Sie dies, gerne auch per Email an info@rechtsicher.com noch mit, um eine Bewertung vornehmen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  94. Guten Abend,

    die Antwort auf Ihr Kommentar über meine Website ist zunächst davon abhängig, wann Sie volljährig geworden sind.
    Bitte teilen Sie dies noch mit, um eine Bewertung vornehmen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Chakroun

  95. Guten Abend,
    die Antwort ist zunächst davon abhängig, wann Sie volljährig geworden sind.
    Bitte teilen Sie dies noch mit, um eine Bewertung vornehmen zu können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Chakroun

  96. Ich ein 43 jähriger Mann.
    Ich bin als Kind (ca.8) bis in die Jugendzeit (ca.14) von einem einem guten Bekannten meiner Eltern immer wieder Sexuell missbraucht worden.
    Habe ich jetzt noch Möglichkeiten die Person anzuzeigen? Denn damals hat es mich so belastet das ich in der Schule immer schlechter wurde. Aber auch Probleme hatte Freunde zu finden.

  97. Wie sieht es mit der verjährung aus wenn opfer 5 war und täter 14 bis 17? Das ganze nun schon 30jahre her ist? ,fr.grüße

  98. Guten Abend,

    nun ja, ob das nun allen bekannt ist, kann ich schwerlich beantworten. Die Regelung betrifft alle Fälle, die in der Vergangenheit liegen, ebenfalls, wenn Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Verjährungsbeginns noch nicht verjährt waren. Vielleicht ist das gerade bei Ihnen relevant, weshalb eine fundierte Prüfung gemacht wird.

    Ich hoffe, das hilft weiter.

  99. Hallo,
    vielen Dank für die Antwort.
    Gilt das denn auch für Sexualstraftaten die von ca.1983 – 1988 waren und das Opfer (damals ca.11-17 Jahre) jetzt 43 Jahre ist und den Missbrauch bzw.Vergewaltigung jetzt bei der Polizei angezeigt hat?

    Egal wo ich im Internet nachschaue ,finde ich den Beginn der Verjährungsfrist ab 18 bzw 21 Jahre.
    Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt in meinem und in einem weiteren Fall ob die Verjährungsfrist schon zu Ende ist.
    Die Staatsanwaltschaft müsste das ja dann auch kennen mit jetzt 30 Jahren.Oder ist das noch nicht jedem bekannt?

    Vielen Dank.

  100. Guten Tag,

    das mag tatsächlich etwas missverständlich sein, weil das Alter, in welchem die Hemmung der Verjährung endet, in den letzten zwei Jahren von 18 über 21 auf nun 30 geändert wurde. Daher ganz klar: Verjährung beginnt nach § 78b StGB mit dem 30. Geburtstag.

  101. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie schreiben in fast jedem Abschnitt,das die Verjährung erst mit dem 30.Lebensjahr beginnt.
    In Absatz 6 steht aber das ab dem 30.Juli 2013 das neue Gesetz in Kraft tritt wonach da die Verjährungsfrist von 18 auf 21 Jahre verschoben wurde.

    Was genau stimmt denn jetzt?
    18/21 Jahre oder 30 Jahre?

    Mit freundlichen Grüßen.

  102. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Bei Punkt 5 und Punkt 6 ist die Aussage, dass die Verjährung schon ab Tatbeendigung und nicht erst ab dem 30. Lebensjahr beginnt, meines Erachtens nach nicht korrekt.
    Und zwar steht in der neuen Gesetzgebung vom 26.01.15, dass der § 180 StGB Absatz und der gesamte § 182 StGB auch unter das Ruhen der Verjährung bis zum 30. Lebensjahr fällt.
    Wie sehen sie das? Freue mich auf eine Interessante Diskussion.
    Mit freundlichen Grüßen
    J.H.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen