Durch den Beschluss des BGH vom 11.01.2017 ¹ wurde geklärt, ob beim Wechselmodell der Naturalunterhalt ausreicht oder ob erst mit zusätzlichem Barunterhalt der Verpflichtung zum Unterhalt nachgekommen wird. Im Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind zu gleichen Teilen und kommen in dieser Zeit durch Naturalunterhalt für den Unterhalt auf. Strittig war die Frage des Barunterhalts.… Unstimmigkeit beim Wechselmodell durch BGH geklärt weiterlesen