Habe ich eine Abmahnung erhalten? Eine Abmahnung kann grundsätzlich mündlich (Ausnahme in bestimmten Tarifverträgen) oder schriftlich erklärt werden: der Arbeitgeber behauptet mit einer Abmahnung, dass der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt habe. Wenn Abmahnungen erfolgen, droht bereits eine Kündigung wegen Fehlverhaltens, sofern sich der angegebene Pflichtverstoß noch einmal wiederholt. Fehlt einer Abmahnung also ein Hinweis auf die Kündigung, dann handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern lediglich um eine Belehrung oder Zurechtweisung.