Darf ein Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest verlangen? Bisher musste der Chef diese Forderung begründen oder drei Arbeitstage warten.
Dann hat das Kölner Landesarbeitsgericht (AZ: 3 Sa 597/11) jüngst entschieden:
JA, Arbeitgeber dürfen das!
Laut Gesetz (§ 5 Absatz 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes) muss ein Angestellter nach spätestens drei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vom ersten Tag an vorlegen. Der Arbeitgeber kann dies zwar auch schon bei weniger Fehltagen verlangen, allerdings war hierfür bisher eine Begründung beziehungsweise eine gerichtliche Aufforderung des Chefs nötig. Dies war regelmäßig nur ausnahmsweise bei Missbrauchsverdachtsfällen gerechtfertigt.
In dem nun vom LAG Köln entschiedenen Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin für den Tag krank gemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Nach Aufforderung des Arbeitgebers reichte sie für den Fehltag ein ärztliches Attest nach. Mit dem Hinweis auf ein «erschüttertes Vertrauen» verlangte ihr Chef anschließend, dass sie künftig im Krankheitsfall jedes Mal bereits am ersten Tag ein entsprechendes Attest liefern solle. Die Arbeitnehmerin reichte gegen diese Auflage des Chefs Klage mit der Begründung ein, dass dies willkürliche Schikane sei.
Das LAG Köln gab jedoch dem Arbeitgeber Recht.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Die Entscheidung fällt heute…….