Opfer sexueller Übergriffe scheuen häufig aus unterschiedlichsten Gründen den Weg zur Polizei, um die Tat zur Anzeige zu bringen. Daneben ist es für minderjährige Betroffene oft mit zu viele Scham behaftet, ihre Eltern deswegen anzusprechen. So müssten Sie sie aber eventuell vor Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe um die Krankenkassenkarte bitten.
In vielen Fällen unterlassen es Betroffene daher, die Spuren von Sexualstraftaten zu sichern. Abhilfe schaffen soll nun die anonyme Spurensicherung.
Seit 2011 gibt es nun auch im Kölner Raum für Opfer sexueller Gewalt die Möglichkeit, Spuren der Tat anonym als wichtiges Beweismittel für 10 Jahre sichern zu lassen. Dies erlaubt den Betroffenen, auch zu einem späteren Zeitpunkt noch erfolgreich Strafanzeige stellen zu können.
Projekt „Anonyme Spurensicherung“
Das Projekt der Anonymen Spurensicherung wird von Kliniken, FrauenärztInnen, Beratungsstellen, Polizei und Staatsanwaltschaft gleichermaßen unterstützt.
Auf Weisung des Innenministeriums ist es der Polizei seit April 2012 nicht mehr gestattet, Spuren zu transportieren oder zu lagern. Es gelte das Legalitätsprinzip, nach dem die Polizei die Pflicht habe Ermittlungen aufzunehmen, wenn sie Kenntnis von einer schweren Straftat erhält. So heißt es im Erlass, es sei „für die Polizei daher nicht zulässig sich (…) allein mit der Aufbewahrung ihr anonymisiert übergebener Spuren von Sexualdelikten zu beteiligen und (…) Ermittlungsmaßnahmen bis auf Weiteres zurückzustellen.“
Klicken Sie hier für den Flyer mit allen teilnehmenden Krankenhäusern und Beratungsstellen. Einen Überblick über das Verfahren der anonymen Spurensicherung, bereitgestellt von der Stadt Köln, finden sie hier.