Sie haben keinen Kita-Platz erhalten?
Wenn schon keine Betreuung, dann wenigstens Schadensersatz
Sehr geehrte Eltern,
sofern Ihr Kind keinen Kitaplatz ab August 2013 zugeteilt bekommen hat, haben Sie evtl. einen Anspruch auf Schadensersatz in mindestens der Höhe, welche der Differenz zwischen städtischen Kosten und den Kosten einer privaten Einrichtung entspricht. Hierzu ist eine Klage auf Zuteilung eines Betreuungsplatzes vor dem zuständigen Verwaltungsgericht nötig. Wenn jedoch kein Betreuungsplatz für 2013 mehr vergeben werden kann, ist die Stadt zum Schadensersatz verpflichtet. Das heißt, die Eltern müssten so gestellt werden, wie sie bei einem fikiven Kitaplatz stünden.
Keinen Kita-Platz erhalten, wer übernimmt die Kosten?
Demnach wären die Mehrkosten für die Betreuung in einer teuren privaten Einrichtung von der Stadt zu übernehmen. Denn Sie haben einen Anspruch auf Unterbringung Ihres Kindes und wenn diesem nicht entsprochen werden kann, dann sollen zumindest die Mehrkosten, die Sie dafür aufwenden müssen, Ihr Kind privat unterzubringen, ersetzt werden.
Sollten Sie kein Geld für die Durchsetzung Ihrer Rechte haben, so kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Kosten für die Klage und den Rechtsanwalt werden dann erst einmal vom Staat übernommen.