Der EuGH hat am 23.10.2012 erneut bestätigt: Fluggesellschaften müssen Verspätungen bezahlen

Flugverspätungen können unter Umständen einer Annullierung des Fluges gleichgesetzt werden. Dies hat der EuGH abermals bestätigt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der entsprechende Flug große Verspätungen hat. Fluggesellschaften haben bereits ab 2 Stunden Verspätung einen Schadensersatz zwischen 250,00 EUR und 600,00 EUR pauschal zu zahlen. Entscheidung des EuGH vom 23.10.2012 Auszug aus der Entscheidung:… Der EuGH hat am 23.10.2012 erneut bestätigt: Fluggesellschaften müssen Verspätungen bezahlen weiterlesen

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