Gesetzliche Krankenkassen – Beitragsreduzierung

Die Berechnung der Beiträge der hauptberuflich Selbstständigen bei gesetzlichen Krankenkassen orientiert sich an ihren monatlichen Einkünften. Grundsätzlich wird mindestens eine Bemessungsgrundlage von 2.283,75 Euro zugrunde gelegt. Für einige Selbstständige ist diese gesetzlich vorgeschriebene Mindeststufe eine belastend hohe Summe. Insbesondere zu Beginn der Selbstständigkeit liegen die Einkünfte von Vielen weit unter 2.283,75 Euro. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Beitragsreduzierung bei der Krankenkasse zu beantragen.

I. Voraussetzungen für die Beitragsreduzierung

Einkommenshöhe

Zunächst darf ihr monatliches Einkommen die Mindeststufe von 2.283,75 Euro nicht übersteigen (Als Nachweis für ein niedrigeres Einkommen dienen der Einkommensteuerbescheid und andere amtliche Unterlagen der Finanzverwaltung). Des Weiteren setzt eine Beitragsreduzierung voraus, dass Sie keinen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit beziehen.

Bedarfsgemeinschaft

Hinzu kommen einige Bedingungen in Bezug auf ihre sog. „Bedarfsgemeinschaft“. Eine solche Bedarfsgemeinschaft umfasst den Ehegatten / die Ehegattin, den Lebenspartner / die Lebenspartnerin sowie die Person, welche in eheähnlicher Gemeinschaft mit Ihnen zusammenlebt.  Hier müssen Sie folgendes beachten:

Wenn Sie die beitragspflichtigen Einkünfte von Ihnen und ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin, welche/-r in Bedarfsgemeinschaft mit ihnen zusammen lebt, addieren, darf ihr Ergebnis die Summe von 4567,50 Euro nicht übersteigen, um die Beitragsreduzierung zu erreichen.

Dabei ist es irrelevant, ob ihr Partner bzw. ihre Partnerin Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse ist. Leben leibliche Kinder in Ihrem Haushalt, so kann ein Betrag in Höhe von 609 Euro für jedes Kind abgesetzt werden.

Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung

Darüber hinaus ist eine Beitragsreduzierung ausgeschlossen, wenn Sie oder ihr Partner/ ihre Partnerin in der Bedarfsgemeinschaft positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben oder steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen oder.

Vermögen

Für das Jahr 2018 gilt zudem folgende Voraussetzung: Innerhalb Ihrer Bedarfsgemeinschaft darf das gesamte Vermögen 12.180 Euro nicht überschreiten. Andernfalls besteht keine Möglichkeit der Beitragsreduzierung.

II. Wirkung der Beitragsreduzierung

Wenn alle genannten Bedingungen auf Sie zutreffen, kommt eine Beitragsreduzierung in Frage. Teilweise ist es sogar möglich, die Krankenkassenbeiträge auch rückwirkend zu senken. Wird ihr Antrag von der Krankenkasse bewilligt so bemisst sich der neue Beitrag wie folgt:

III. Absoluter Mindestbeitrag im Rahmen der Beitragsreduzierung

Die Grundlage für die Berechnung ist das monatliche Einkommen des/-r hauptberuflich Selbstständigen. Mindestens wird jedoch ein monatliches Einkommen von 1.552,50 Euro herangezogen. Somit ist eine Beitragsreduzierung auch nur bis zu diesem absoluten Mindestbetrag möglich. Sollten Sie monatliche Einkünfte von bis zu 1.552,50 Euro erwirtschaften, wird ihre Bemessungsgrundlage auf 1.552,50 EUR angesetzt. Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag würde demnach nur 239,03 Euro betragen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beitragsreduzierung! Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an!

Autorin: Viktoria Werner

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