Kosten und Gebühren

Die Anwaltskanzlei verpflichtet sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit auch das Gericht die Kosten niedrig hält. Bei Verletzung dieser Pflicht wird zu Gunsten des/r Mandanten/In unterstellt, dass eine Verringerung der Kosten möglich gewesen wäre. Die Anwaltskanzlei kann dann nur das geringere Honorar verlangen.

I.
Die Traumaberatung ist (noch) nicht als Leistung der Krankenkassen finanzierbar.
Eine Beratungsstunde kostet 75,00 EUR.
Der Weißen Ring e.V. hilft Menschen, die Unterstützung bei der Bewältigung nach einer Gewalttat benötigen. In diesem Rahmen kann auch ein sogenannter Traumascheck ausgestellt werden, der die Kosten für zwei Beratungsstunden beinhaltet.

II.
Ein Überblick über die anwaltlichen Gebühren finden Sie hier.

Wenn Sie kein Geld für den Anwalt haben, gibt es drei Möglichkeiten:
1.
Die Angelegenheit ist noch nicht bei Gericht.
Sie können bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Ihres Wohnsitzes ohne Termin zu den angegebenen Öffnungszeiten (Vorsicht: die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle sind nicht zwingend mit denen des Amtsgerichts identlisch) Beratungshilfe beantragen. Hierzu nehmen Sie alle relevanten Unterlagen sowie Kontoauszüge, Mietvertrag, Lohnabrechnung, Harrtz IV-Bescheid etc. mit. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie direkt und können dann mit einer Eigenleitung in Höhe von 15,00 EUR einen Termin in der Kanzlei vereinbaren.
2.
Die Angelegenheit ist bereits gerichtlich.
Dann ist ein Antrag auf Prozess-/bzw. Verfahrenskostenhilfe möglich.
Senden Sie mir bitte das entsprechende Formular, zu finden unter Downloads, ausgefüllt, unterschrieben und mit allen Belegen versehen zu. Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, können die Mitarbeiter der Kanzlei gerne kurzfristig helfen. Rufen Sie mich an.
3.
Sollten Sie durch eine Gewalttat betroffen sein, ist eine Kostenübernahme durch den Weißen Ring e.V. möglich. Der Verein erteilt sogenannte Rechtsberatungsschecks, übernimmt in Einzelfällen aber auch komplette Verfahrens- und Gerichtskosten. Die Kanzlei ist gerne bei der Kontaktaufnahme behilflich.
In gewissen Fällen (z.B. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) findet auch eine Kostenübernahme durch den Staat per Gesetz statt.

 

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